FAQ

Was finde ich hier?

Willkommen auf der FAQ-Seite von novoRock! Hier finden Sie umfassende Informationen rund um unser Vorhaben.

novoRock hat es sich zur Aufgabe gesetzt, den intensiven Dialog mit der Öffentlichkeit aktiv zu gestalten. Wir sind davon überzeugt, dass nur im gemeinsamen Dialog unterschiedlicher Perspektiven Themen miteinander geklärt werden können. In den letzten Tagen und Wochen wurde zeitweise noch einseitig diskutiert, d.h. es waren nicht alle Akteure beteiligt.  

Wir, die beteiligten Personen von novoRock, haben uns in Gesprächen an einem Runden Tisch sowie in anderen Gesprächsgruppen mit zahlreichen wichtigen Fragen auseinandergesetzt. Die Antworten auf diese Fragen, die im Austausch mit Experten erstellt wurden, möchten wir Ihnen hier präsentieren.

Nachfolgend an erster Position gereiht finden Sie eine Zusammenfassung der Punkte, die wir immer wieder als Sorge in der Bevölkerung gehört haben. Darauf wollen wir eingehen.

Die darauffolgenden Titel beantworten das eine oder andere Thema tiefergehend.

Im Laufe der nächsten Wochen wird sich diese Seite stetig füllen. Schauen Sie doch gerne gelegentlich rein.

  • novoRock hat freiwillig im Vorfeld des Antragsverfahrens auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen sowie in Gemeinderatssitzungen und über einen Internetauftritt über das Vorhaben informiert und steht für Fragen zur Verfügung. Seit Beginn der Planungen und auch zukünftig setzen wir einen transparenten und offenen Dialog mit der gesamten Öffentlichkeit um. Hierfür arbeiten wir mit unabhängigen Moderatoren zusammen. Auch in der weiteren Planung bieten wir diesen Dialog an.
  • Die Gutachten zu Lärm und Immissionen sind noch im Entstehen, entsprechende Ergebnisse können entsprechend noch nicht kommuniziert werden. Das Thema Natur- und Artenschutz wird von einem Fachgutachter nach den gesetzlichen Vorgaben bewertet.
  • Die Anlage dient der Rückgewinnung der Ressource Steinschotter aus teerhaltigem Strassenaufbruch und der Vernichtung des Teerbindemittels. Alternativen zur thermischen Behandlung sind in Baden-Württemberg nicht mehr gewünscht. Es wird eine Alternative zur thermischen Behandlung im Ausland und damit auch zum Verlust des Steinschotters gesucht. Mehrere dezentrale Standorte mit kleiner Anlagenstruktur und möglichst kurzen Transportwegen werden politisch angestrebt.
  • Die Anlage wird nicht im Naturschutzgebiet Kochertal errichtet sondern auf einer bereits vorgenutzten Fläche des Steinbruchs Rüblingen und damit nicht auf der „Grünen Wiese“. Das Schotterwerk des Steinbruchs ist zwingend erforderlich für die Wiedernutzung des behandelten Schotters im Bauwirtschaftskreislauf. Dies steht bei der Standortwahl im Vordergrund, nicht die logistische Anbindung an Bahn und Schiff, die im Einzugsgebiet der Strassenausbaustellen auch nicht zur Verfügung stehen.
  • Die Anlage befindet sich nicht in unmittelbarer Wohnortnähe. Zwei Ortslagen sind mehr als 900 m entfernt.
  • In der Anlage entsteht kein Teer und es wird kein Teer verbrannt. Das Teerbindemittel wird in ein teerfreies Brenngas überführt. Dieses Gas wird verbrannt und damit wird nicht nur die Anlage geheizt sondern auch der anlagenerforderliche elektrische Strom erzeugt.
  • Es handelt sich bei der Anlage technisch weder um eine Sonderabfallverbrennungsanlage noch um eine Asphaltmisch- oder Asphaltverbrennungsanlage. Die Anlage ist im Vergleich zu anderen Industrieanlagen technisch wenig komplex und nimmt nur wenig Raum ein.
  • Die Verfahrensschritte und Anlagenkomponenten der Anlage sind in Deutschland und international seit vielen Jahrzehnten für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Sie findet auch in aktuellen gleichartigen Entwicklungen bei der Verwertung von teerhaltigem Strassenaufbruch in Deutschland Anwendung. Diese Verfahren leisten das Gewünschte und halten die relevanten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie sind, wie auch bei anderen Industrie- und Haushaltsgeräten und -anlagen technisch nur alle etwas anders umgesetzt. Das novoRock-Verfahren wurde in einem angesehenen Forschungsinstitut im halbtechnischen Massstab getestet und seit 4 Jahren mit Fachingenieuren geplant, die mit Bau und Betrieb solcher Anlagen über langjährige praktische Erfahrung verfügen. Die Zuschreibung der Begriffe „Pilotanlage“ und „Versuchsanlage“ ist nicht korrekt.
  • Die Anlage ist vollständig gekapselt, es werden keine Gerüche und Teerbestandteile frei. Die Anlage ist lärmtechnisch unauffällig.
  • Die Anlage ist mit einer mehrstufigen qualifizierten Abgasreinigung auf dem Stand der Technik ausgestattet. Sie wird nach den strengen Vorgaben der 17. BImSchV überwacht. Dies erfolgt online durch die zuständige Überwachungsbehörde. Diese überwacht auch regelmässig vor Ort den sonstigen ordnungsgemässen Betrieb der Anlage und macht die Ergebnisse der Prüfung öffentlich.
  • Nach Ablauf der Nutzungs- oder Lebenszeit der Anlage wird diese zurückgebaut und die beräumte Fläche rekultiviert. Es ist keine Installation einer Asphaltmischanlage im Steinbruch geplant.
  • Die Anlage wird nach Bundes-Immissionsschutzgesetz im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Daran sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
  • Anders als bei der Energierzeugung bestehen für die thermische Behandlung keine CO2-freien Optionen. Das Teerbindemittel dient jedoch als eigene Wärmequelle für den Prozess. Die verbleibende Restwärme ist minimal. In bisherigen Gesprächen hat sich herausgestellt, dass eine Fernwärmenutzung technisch nicht sinnvoll und auch nicht wirtschaftlich möglich ist. Die Anlage verursacht keine lokalen CO2- oder Wärmeinseln, die sich auf Mensch und Natur auswirken könnten.
  • novoRock zuliefernde LKW werden nicht die Ortslagen Kupferzell und Döttingen durchfahren. Es gibt keinen zusätzlichen LKW-Verkehr für die Schotterabfuhr aus dem Werk.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst.

Genehmigungsverfahren

Die Anlage ist nach Ziffer 8.1.1.1 Anhang 1 der 4. BImSchV zu genehmigen. Obwohl in der Anlage technisch kein Abfall verbrannt wird, ist die Anlage nach europäischem Recht als Abfallverbrennungsanlage eingestuft.  Die 4. BImSchV gibt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und den Status als IED-Anlage (Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU) vor. Die Anlage ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde zugeordnet. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG ist folgendes Genehmigungsprozedere vorgeschrieben:

  • Der Antrag hat neben den antragsüblichen Beschreibungen, Formblättern und Anlagen folgende gutachterlichen Stellungnahmen zu enthalten:
    • Lärmprognose nach TA Lärm
    • Immissionsprognose nach TA Luft
    • spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    • FFH-Verträglichkeitsprüfung
    • UVP-Bericht.

Er umfasst aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auch den Bauantrag als nichtselbständiges Verfahren.

  • Antragsprüfung innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit
  • Offenlegung des Antrags über 4 Wochen mit auf 4 Wochen verlängerter Nacheinspruchsfrist und ggf. öffentlichem Erörterungstermin
  • Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der nach Absatz 1 Satz 2 einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten zu entscheiden. Die zuständige Behörde kann die Frist einmalig um bis zu drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Die Fristverlängerung ist gegenüber dem Antragsteller zu begründen. Eine weitere Verlängerung ist nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Antragstellers möglich.

Im Vorfeld der UVP kann ein sogenannter Scopingtermin stattfinden, anlässlich dessen der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt wird. Inhaltlich ist der Gesamtrahmen thematisch in Anlage 4 UVPG vorgeschrieben. Ergänzende Anforderungen ergeben sich aus Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde, den Unteren Behörden und der Öffentlichkeit. Im vorliegenden Fall novoRock basiert der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auf §16 i.V.m. Anlage 4  UVPG und detaillierenden Gesprächen mit

  • Regierungspräsidium Stuttgart
    • Referat 54.1 Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung
  • dem Landkreis Hohenlohekreis
    • Fachdienst Umweltverwaltungsrecht
    • Fachdienst Naturschutz und Bauleitplanung
  • dem Landkreis Schwäbisch Hall
    • Fachbereich Umwelt- und Gewerbeaufsicht
    • Fachbereich Wasserwirtschaft und Bodenschutz
    • Untere Naturschutzbehörde/Kreisökologe,

diese unter Beteiligung des Fachgutachters der arguplan GmbH, Karlsruhe,

sowie auf ergänzenden Anregungen aus

  • nichtöffentlichen Projektpräsentationen vor den Gemeinderäten Kupferzell und Braunsbach
  • öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit in Kupferzell und Braunsbach
  • Rückläufen des Forums auf der novoRock-Homepage
  • Individuellen Anfragen aus der Öffentlichkeit.

Es ist geplant, nach Vorliegen der o.a. Gutachten, der Bauantragsunterlagen und des UVP-Berichts den kompletten Antrag als nicht unterschriebenen Entwurf der Genehmigungsbehörde zur Vordurchsicht vorzulegen. Dies löst noch nicht das Antragsverfahren aus. Erfahrungsgemäss ergeben sich aus der Durchsicht des Antragsentwurf eine Reihe von Nachforderungen, die vor der Einreichung des unterschriebenen Antrags abgearbeitet werden.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Standort im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:

Standort

Die Anlage dient neben der Vernichtung des teerhaltigen Bindemittels der Rückgewinnung von verwertbarem Steinschotter. Dieser macht ca. 96,5% des Strassenaufbruchmaterials aus und geht bei Deponierung und Behandlung im Ausland für unsere Bauindustrie verloren.

Die Vorauswahl des Standorts erfolgte anhand des Bedarfs in Baden-Württemberg und ging von drei potentiellen Anlagenstandorten aus. Aufgrund der Rheinschiene und des Schwarzwalds führte eine möglichst überlappungsfreie Verteilung der drei Einzugsflächen zu den Regionalschwerpunkten in den Grossräumen Ulm, Heilbronn-Franken und Oberrhein. Bei Ulm plant bereits ein Mitbewerber eine entsprechende Anlage. Der Oberrhein profitiert noch von der Entsorgungsoption in die Niederlande. Entsprechend war der Grossraum Heilbronn-Franken prioritäres Zielgebiet und hier die Anbindung an ein Schotterwerk mit hoher abfallrechtlicher Kompetenz.

Der behandelte Schotter hat eine Korngrössenzusammensetzung, die nicht oder nur sehr eingeschränkt direkt als Baustoff eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund ist die Einbindung in ein Schotterwerk unumgänglich, mit dem die für die jeweilige Bauanwendung erforderliche Korngrössenzusammensetzung erzeugt wird. Die Abfuhr des ausgebauten Strassenaufbruchs von Strassenbaustellen erfolgt per LKW. Aus diesem Grund ist die Anbindung der Behandlungsanlage an Bahn und Schiff von untergeordneter Bedeutung. 

Die Anbindung an das Schotterwerk ersetzt anteilig LKW-Transporte für den dort produzierten Naturschotter.

Der Standort nutzt eine bereits vorgenutzte Fläche im Steinbruch und keine „Grüne Wiese“. Nach Ablauf der Nutzungs- oder Lebenszeit der Anlage wird diese zurückgebaut und die beräumte Fläche rekultiviert. Der Standort befindet sich mehr als 900 m von den nächstgelegenen Ortslagen entfernt und tangiert kein naturschutzfachliches Schutzgebiet. Er ist von den Ortslagen aus nicht einsichtig.

Die über das Teerbindemittel in der Anlage erzeugte Energie reicht aus, um den Prozess thermisch zu betreiben und die Anlage mit Eigenstrom zu erzeugen. Die sehr geringe Restwärme ist für ein Wärmenetz nicht ausreichend, über Möglichkeiten der Nutzung wird noch befunden. Entsprechend ist die Standortwahl nicht an eine weitergehende Wärmenutzung gebunden.

Technischer Stand

Die Verfahrensschritte in der Anlage und die Anlagenkomponenten sind in Deutschland und international seit vielen Jahrzehnten für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Sie findet auch in aktuellen gleichartigen Entwicklungen bei der Verwertung von teerhaltigem Strassenaufbruch in Deutschland Anwendung. Diese Verfahren leisten das Gewünschte und halten die relevanten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie sind, wie auch bei anderen Industrie- und Haushaltsgeräten und -anlagen technisch nur alle etwas anders umgesetzt. Das novoRock-Verfahren wurde in einem angesehenen Forschungsinstitut im halbtechnischen Massstab getestet und seit 4 Jahren mit Fachingenieuren geplant, die mit Bau und Betrieb solcher Anlagen über langjährige praktische Erfahrung verfügen.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Schadstoffe im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch erläutert. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst. In einer Sonderbetrachtung wird an dieser Stelle auch auf das Thema CO2 eingegangen.

Vorgehen

Das Thema Schadstoffe wird hier entlang der Stoffströme durch die Anlage beschrieben:

Baustelle und Transport zur Anlage

Der vorbeprobte Strassenaufbruch wird mit einer Asphaltfräse kleinstückig auf der Baustelle abgetragen. Die Schneidwalze ist dabei mit Wasser zu kühlen. Entsprechend fällt das Fräsgut mit einer staubmindernden Eigenfeuchte an. Es wird von der Fräse mit einem Förderband direkt auf einen Sattel-LKW verladen. Die Lademulde des Sattel-LKW wird mit einer Rollplane abgedeckt. Der LKW fährt in abgedeckten Zustand zur Anlage.

Annahme und Lagerung

Der angemeldete LKW wird zur Annahme zugelassen, die Begleitpapiere werden geprüft und der LKW gewogen. Der LKW fährt rückwärts vor der Annahmeschleuse vor. Das äussere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet, der LKW fährt ein und das äussere Tor der Annahmehalle wird geschlossen. Die Lademulde des LKW wird abgedeckt. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet und der LKW kippt in die tieferliegende geschlossene Lagerhalle ab. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geschlossen, das äussere Tor wird geöffnet, der LKW fährt aus. Entweder wird nun das äussere Tor der Annahmeschleuse geschlossen oder der nächste LKW fährt in die Schleuse ein. Das abgeladene Fräsgut wird mit einem schutzbelüfteten Radlader zur Lagerung aufgeschoben und nach und nach dem Aufgabetrichter der thermischen Anlage aufgegeben. Der Aufgabetrichter und die Förderung in den Drehrohrofen sind abgesaugt.

Die Luft aus Annahmeschleuse, Lagerhalle und Materialaufgabe wird abgesaugt und als Brennerluft in der Brennkammer der thermischen Anlage mitbehandelt. Aufgrund der Eigenfeuchte des Fräsguts, der Annahmeschleuse, der geschlossenen Lagerhalle, der gekapselten Materialaufgabe und der Luftabsaugung/-behandlung treten weder Stäube, noch Gerüche oder Gase aus dem Strassenaufbruch in die Umgebung aus.

Behandlung im Drehrohr

Aufgabe und Abwurf des Drehrohrofens sind jeweils mit stickstoffgespülten Dreifachschleusen versehen. Damit erfolgt die Behandlung im Drehrohrofen unter Sauerstoffabschluss. Die Wand des Drehrohrofen hat eine Temperatur von etwa 800°C. Das Fräsgut wird im sich sehr langsam drehenden Drehrohrofen mit Unterstützung von Schaufeln ständig umgewälzt und kommt dabei entweder direkt mit der heissen Ofenwand in Berührung oder gelangt in den Wärmeabstrahlungsbereich der Ofenwand und durchläuft damit eine Temperatur von ca. 800 bis ca. 450°C. Dabei werden die ringförmigen Teermoleküle zu kurzen Kohlenwasserstoffketten aufgebrochen und werden zu Gas. Das Prozessgas zeigte in den wissenschaftlichen Untersuchungen folgende Zusammensetzung:

CH4:   Methan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H4: Ethylen (Crackprodukt von Erdöl, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke, Reifungsgas bei Obst), kein umweltrelevantes Gefahrensymbol nach GHS, Symbol „Gefahr“ (Konzentrationen >25% irritierend)

H2:  Wasserstoff (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für Chemie: Synthesegas), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C3H6: Propen (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukt für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C4H8:  Buten (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukte für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H6:  Ethan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO2:   Kohlenstoffdioxid (Luftspurenbestandteil, Grundlage der/s Photosynthese/Pflanzenwachstums, Verbrennungsprodukt, industrielle Nutzungen), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS. Abeitsplatzgrenzwert TRGS 900 9.100 mg/m³

C3H8:  Propan (Erdgasbestandteil, Crackprodukt von Erdöl; Nutzung: Heiz- und Verbrennungsprozesse), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO:     Kohlenstoffmonoxid (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für  Chemie: Synthesegas), toxisch, Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 23 mg/m³

N2:      Inerter Lufthauptbestandteil, kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

Nur die Gase CO und Ethylen haben ein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach dem Global Harmonisierten System (GHS) für Gefahrstoffe. Dabei wird Ethylen (ca. 11% im Prozessgas) erst ab einer Konzentration von 25% irritierend, CO (nur ca. 2% im Prozessgas) ist der einzig relevante Gefahrstoff.

Gereinigter Schotter

Der vom Teerbindemittel befreite Schotter durchläuft die stickstoffgespülte Dreifachschleuse und wird über eine Heisssiebmaschine in die Abwurfbunker abgeworfen. Er hat eine Temperatur von ca. 400°C, kühlt aber schnell ab. Die Voruntersuchungen ergaben, dass die Restgehalte an PAK den Grenzwert für PAK deutlich unterschreiten. Kriterium ist hier der Prüfwert für den Wirkungspfad Boden-Mensch für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK16) vertreten durch Benzo(a)pyren von 0,5 mg PAK/kg gemäss Tabelle 4 Anlage 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Er hat nach entsprechender chemischer Prüfung als Ersatzbaustoff Produktstatus und ist zur freien Verwendung wie Naturschotter zugelassen. Alle mineralischen Recyclingbaustoffe wurden im Jahr 2023 bundeseinheitlich verordnet (EbV). Dies gilt auch für das hier anfallende Asphaltrecyclingprodukt.

Prozessgasbehandlung

Das gesamte Prozessgas wird mit einem endständigen Ventilator aus dem Drehrohrofen zusammen mit flugfähigem Staub in die Brennkammer gezogen. Hier wird die abgesaugte Luft aus Schleuse, Hallen und Materialförderung als  Brennerluft zugegeben. Damit sind in der Brennkammer

  • Prozessgas (siehe oben)
  • Luft (ca. 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff, 1% Edelgase, 0,04% CO2)
  • Staub

Die Brennkammertemperatur wird durch die Verbrennung des Prozessgases bei 1.150-1.300°C gehalten. Sollte die Brennertemperatur unter die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 800°C fallen, springt ein heizölbetriebener Notbrenner an, die Fräsgutzufuhr wird gestoppt, der Drehrohrofen leergefahren, das verbliebene Prozessgas verbrannt und die Anlage heruntergefahren. Für diesen und vergleichbare Fälle ist ein detailliertes technisches Notfallkonzept erstellt.

Das Prozessgas besteht aus Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff. Mit Sauerstoff verbrennen diese Kohlenwasserstoffe zu CO2 und Wasserdampf. In der Brennkammer werden die im Drehrohrofen bereits von PAK befreiten Stäube nochmals thermisch behandelt. Bis auf eine geringe Menge Grobstaub, der im Zuge der Regelwartungen aus der Brennkammer entfernt wird, wird der Staub nach der Abkühlung der Gase durch Eindüsen von Wasser mit Gewebefilterschläuchen abgeschieden. Die Filterschläuche werden automatisch abgeklopft, der Staub wird in einem Silo gesammelt, analysiert und als Baustoff verwertet. Die Wirkung des Filtergewebes wird durch den angeströmten Staubfilterkuchen deutlich verstärkt.

Die Wärme des Gases aus der Brennkammer wird  für das Heizen des Drehrohrofens (autothermer Betrieb) und die für den Anlagenbetrieb erforderliche elektrische Energie genutzt. Entsprechend gering ist die verbleibende Restwärmemenge. Das Gas aus der Brennkammer wird mit einem „AdBlue“-vergleichbaren Verfahren von Stickoxiden befreit, die in der Brennkammer durch die Oxidation des Luftsauerstoffs entstehen können. Obwohl die Voruntersuchungen keinen Anlass für die Besorgnis bieten, dass eine weitergehende Reinigung des Abgases erforderlich sein wird, ist in der Anlagenplanung eine zusätzliche Absorptionsstufe für Schwefel und flüchtige Schwermetalle vorgesehen. Diese wird installiert, wenn sich im Rahmen des Einfahrbetriebs oder während des Regelbetriebs ein Erfordernis zeigt.

Obwohl es sich technisch nicht um eine Abfallbrennungsanlage handelt, wird nach europäischem Recht die Abgaskontrolle nicht nach der allgemein in Deutschland gültigen Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) durchgeführt, sondern nach den verschärfenden Vorschriften der  Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV). Damit erfolgt eine kontinuierliche analytische Überwachung des Abgases und eine online-Datenübertragung an die zuständige Überwachungsbehörde. Die in der 17. BImSchV genannten Abgasgrenzwerte gelten sogar für Verbrennungsanlagen für komplexe hochbelastete Sonderabfälle. Sie decken die Bandbreite relevanter Besorgnisstoffe (v.a. Staub, organische Stoffe, Verbrennungsgase, Metalle) ab und gehen damit über das für Fräsgut relevante Besorgnismass hinaus. Die Kontrolle von Grenzwerten heisst nicht, dass diese Stoffe auch im Abgas enthalten sind oder sein können.

Die novoRock-Anlage ist zur Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV verpflichtet. Entsprechend werden die Anlagenemissionen (das was von der Anlage ausgeht) in einer Immissionsprognose (das was an den relevanten Immissionspunkten, die die Behörde festlegt, ankommt) nach dem bundeseinheitlichen Verfahren nach TA Luft mit einem hochkomplexen zertifizierten Berechnungsverfahren in die Umgebung ausgebreitet. Es ist der Nachweis zu führen, dass die Immissionsgrenzwerte an den festgelegten Immissionspunkten sicher eingehalten werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Festlegung der Eingangsparameter für die Immissionsprognose stets mit mehrfach konservativen Ansätzen. Die Immissionsprognose wird von einem zugelassenen unabhängigen Messinstitut in Absprache mit der Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Nach §5.2.8 TA Luft soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden, wenn die Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800 °C eingesetzt und die Abgase nach Nummer 5.5 (Schornstein) abgeleitet werden. Mit Verbrennungstemperaturen von 1.150-1.300°C werden die geforderten 800°C weit überschritten.

Fazit

Weder aus der Anlieferung, noch aus der Lagerung und der Behandlung des Fräsguts sind relevanten Schadstoffemissionen zu besorgen. Es erfolgt eine Vorkontrolle durch Immissionsprognosen und eine kontinuierliche Online-Überwachung durch die Genehmigungsbehörde.

CO2

CO2 in der Atmosphäre

CO2 ist ein für das Pflanzenwachstum (Photosynthese) unerlässliches Spurengas in der Erdatmosphäre. Der mit dem Zeitalter der Industrialisierung durch Verbrennungsprozesse verursachte Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre von ca. 280 auf ca. 420 ppm wird für Veränderungen des Weltklimas und daraus entstehende Schadenereignisse verantwortlich gemacht.

Das bundesweite Luftmessnetz des Deutschen Wetterdienstes „Klimagas-Messnetz (ICOS-Integrated Carbon Observation System)“  zeigt für das dichtbesiedelte und hochindustrialisierte Deutschland im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Mauna Loa/Hawaii (415 ppm 2019) eine Schwankungsbreite in der Fläche von + ca. 20-25 und – ca. 5-10 ppm, als eine Spanne von ca. 35 ppm  um den Weltreferenzpunkt. Eine Langzeitmessung über die vertikale Luftsäule von 30-341 m über Grund ergab über das Gesamtjahr eine Schwankung von kleiner 1 ppm. Beide Messreihen zeigen, dass aufgrund der Luftströmungen

  • im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Deutschland trotz seiner vergleichsweise hohen Emissionsdichte über die Fläche keine relevante Erhöhung der CO2-Konzentration in der Luft aufweist
  • trotz der hohen Emissionskonzentrationen in industriellen Ballungsgebieten in der Fläche keine relevanten Konzentrationsspitzen von CO2 in der Luft festzustellen sind
  • die Konzentration von CO2 in der Luft über die vertikale Luftsäule nur sehr geringfügig schwankt.

Fazit

Lokale CO2-Emissionen führen nicht zu lokalen Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre. Für das Weltklima ist es unerheblich, wo CO2 emittiert wird. Damit tragen alle CO2 emittierenden Anlagen weltweit zum Anstieg des CO2 in der Atmosphäre bei. Alle relevanten Alternativen zur Beseitigung des Schadstoffs Teer im Strassenaufbruch erzeugen unvermeidbar CO2. Besonders vorteilhaft sind hier Verfahren, die (bis auf den Aufheizvorgang) ohne Zufeuerung fossiler Fremdenergie auskommen.

Wirkung von CO2 auf den Menschen

Die DIN EN 13779 teilt die Raumluft je nach Kohlenstoffdioxid-Konzentration in vier Qualitätsstufen ein. Bei Werten unter 800 ppm gilt die Raumluftqualität als gut, Werte zwischen 800 und 1000 ppm (0,08 bis 0,1 %) gelten als mittel, Werte von 1.000 bis 1.400 ppm als mässige Qualität. Bei Werten über 1.400 ppm gilt die Raumluftqualität als niedrig.

Ausatemluft hat 40.000 ppm CO2 [DRK], d.h. z.B. ungelüfteter Klassenraum mit 100 m² und
2,5 m Höhe = 250 m³ Volumen mit 30 Personen in einer Stunde (8 l Luft/min und Person ->

240 l/Min. mit 40 ml CO2/l = 9.600 ml CO2 x 60 Min./h= 576.000 ml/h = 0,576 m³/h CO2 in 250 m³ = 0,0023 = 0,23 % = 2.300 ppm CO2 im Klassenraum, bei > 2.000 ppm muss gelüftet werden [Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch -Gesundheitsschutz 2008 · 51:1358–1369].

Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration für eine tägliche Exposition von acht Stunden pro Tag liegt bei 5.000 ppm [Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)].

Aufgrund der schnellen Verteilung von CO2 in der Atmosphäre ist im Umfeld der novoRock-Anlage mit CO2-Werten im Bereich der Schwankung der Normalwerte auszugehen.

Fazit

Die schnelle flächige und vertikale Verteilung von CO2-Emissionen sorgt für geringe Schwankungen des CO2-Gehalts in der Luft um den Weltreferenzwert. In Deutschland gemessene maximale CO2-Konzentrationen in der Luft von in Spitzen bis 480 ppm liegen sehr weit von gesundheitsrelevanten Gaskonzentrationen entfernt. Insofern sind auch unter ungünstigen räumlichen und wettertechnischen Bedingungen im Umfeld einzelner CO2-Emittenden keine relevanten Wirkungen von CO2 auf den Menschen zu besorgen.

  • novoRock hat freiwillig im Vorfeld des Antragsverfahrens auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen sowie in Gemeinderatssitzungen und über einen Internetauftritt über das Vorhaben informiert und steht für Fragen zur Verfügung. Seit Beginn der Planungen und auch zukünftig setzen wir einen transparenten und offenen Dialog mit der gesamten Öffentlichkeit um. Hierfür arbeiten wir mit unabhängigen Moderatoren zusammen. Auch in der weiteren Planung bieten wir diesen Dialog an.
  • Die Gutachten zu Lärm und Immissionen sind noch im Entstehen, entsprechende Ergebnisse können entsprechend noch nicht kommuniziert werden. Das Thema Natur- und Artenschutz wird von einem Fachgutachter nach den gesetzlichen Vorgaben bewertet.
  • Die Anlage dient der Rückgewinnung der Ressource Steinschotter aus teerhaltigem Strassenaufbruch und der Vernichtung des Teerbindemittels. Alternativen zur thermischen Behandlung sind in Baden-Württemberg nicht mehr gewünscht. Es wird eine Alternative zur thermischen Behandlung im Ausland und damit auch zum Verlust des Steinschotters gesucht. Mehrere dezentrale Standorte mit kleiner Anlagenstruktur und möglichst kurzen Transportwegen werden politisch angestrebt.
  • Die Anlage wird nicht im Naturschutzgebiet Kochertal errichtet sondern auf einer bereits vorgenutzten Fläche des Steinbruchs Rüblingen und damit nicht auf der „Grünen Wiese“. Das Schotterwerk des Steinbruchs ist zwingend erforderlich für die Wiedernutzung des behandelten Schotters im Bauwirtschaftskreislauf. Dies steht bei der Standortwahl im Vordergrund, nicht die logistische Anbindung an Bahn und Schiff, die im Einzugsgebiet der Strassenausbaustellen auch nicht zur Verfügung stehen.
  • Die Anlage befindet sich nicht in unmittelbarer Wohnortnähe. Zwei Ortslagen sind mehr als 900 m entfernt.
  • In der Anlage entsteht kein Teer und es wird kein Teer verbrannt. Das Teerbindemittel wird in ein teerfreies Brenngas überführt. Dieses Gas wird verbrannt und damit wird nicht nur die Anlage geheizt sondern auch der anlagenerforderliche elektrische Strom erzeugt.
  • Es handelt sich bei der Anlage technisch weder um eine Sonderabfallverbrennungsanlage noch um eine Asphaltmisch- oder Asphaltverbrennungsanlage. Die Anlage ist im Vergleich zu anderen Industrieanlagen technisch wenig komplex und nimmt nur wenig Raum ein.
  • Die Verfahrensschritte und Anlagenkomponenten der Anlage sind in Deutschland und international seit vielen Jahrzehnten für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Sie findet auch in aktuellen gleichartigen Entwicklungen bei der Verwertung von teerhaltigem Strassenaufbruch in Deutschland Anwendung. Diese Verfahren leisten das Gewünschte und halten die relevanten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie sind, wie auch bei anderen Industrie- und Haushaltsgeräten und -anlagen technisch nur alle etwas anders umgesetzt. Das novoRock-Verfahren wurde in einem angesehenen Forschungsinstitut im halbtechnischen Massstab getestet und seit 4 Jahren mit Fachingenieuren geplant, die mit Bau und Betrieb solcher Anlagen über langjährige praktische Erfahrung verfügen. Die Zuschreibung der Begriffe „Pilotanlage“ und „Versuchsanlage“ ist nicht korrekt.
  • Die Anlage ist vollständig gekapselt, es werden keine Gerüche und Teerbestandteile frei. Die Anlage ist lärmtechnisch unauffällig.
  • Die Anlage ist mit einer mehrstufigen qualifizierten Abgasreinigung auf dem Stand der Technik ausgestattet. Sie wird nach den strengen Vorgaben der 17. BImSchV überwacht. Dies erfolgt online durch die zuständige Überwachungsbehörde. Diese überwacht auch regelmässig vor Ort den sonstigen ordnungsgemässen Betrieb der Anlage und macht die Ergebnisse der Prüfung öffentlich.
  • Nach Ablauf der Nutzungs- oder Lebenszeit der Anlage wird diese zurückgebaut und die beräumte Fläche rekultiviert. Es ist keine Installation einer Asphaltmischanlage im Steinbruch geplant.
  • Die Anlage wird nach Bundes-Immissionsschutzgesetz im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Daran sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
  • Anders als bei der Energieerzeugung bestehen für die thermische Behandlung keine CO2-freien Optionen. Das Teerbindemittel dient jedoch als eigene Wärmequelle für den Prozess. Die verbleibende Restwärme ist minimal. In bisherigen Gesprächen hat sich herausgestellt, dass eine Fernwärmenutzung technisch nicht sinnvoll und auch nicht wirtschaftlich möglich ist. Die Anlage verursacht keine lokalen CO2- oder Wärmeinseln, die sich auf Mensch und Natur auswirken könnten.
  • novoRock zuliefernde LKW werden nicht die Ortslagen Kupferzell und Döttingen durchfahren. Es gibt keinen zusätzlichen LKW-Verkehr für die Schotterabfuhr aus dem Werk.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst.

Genehmigungsverfahren

Die Anlage ist nach Ziffer 8.1.1.1 Anhang 1 der 4. BImSchV zu genehmigen. Obwohl in der Anlage technisch kein Abfall verbrannt wird, ist die Anlage nach europäischem Recht als Abfallverbrennungsanlage eingestuft.  Die 4. BImSchV gibt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und den Status als IED-Anlage (Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU) vor. Die Anlage ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde zugeordnet. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG ist folgendes Genehmigungsprozedere vorgeschrieben:

  • Der Antrag hat neben den antragsüblichen Beschreibungen, Formblättern und Anlagen folgende gutachterlichen Stellungnahmen zu enthalten:
    • Lärmprognose nach TA Lärm
    • Immissionsprognose nach TA Luft
    • spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    • FFH-Verträglichkeitsprüfung
    • UVP-Bericht.

Er umfasst aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auch den Bauantrag als nichtselbständiges Verfahren.

  • Antragsprüfung innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit
  • Offenlegung des Antrags über 4 Wochen mit auf 4 Wochen verlängerter Nacheinspruchsfrist und ggf. öffentlichem Erörterungstermin
  • Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der nach Absatz 1 Satz 2 einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten zu entscheiden. Die zuständige Behörde kann die Frist einmalig um bis zu drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Die Fristverlängerung ist gegenüber dem Antragsteller zu begründen. Eine weitere Verlängerung ist nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Antragstellers möglich.

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit ist im vorliegenden Fall nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Leistung des Antragstellers.

Im Vorfeld der UVP kann auf Wunsch der Behörde oder des Antragstellers ein sogenannter Scopingtermin stattfinden, anlässlich dessen der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt werden. Inhaltlich ist der Gesamtrahmen thematisch in Anlage 4 UVPG vorgeschrieben. Ergänzende Anforderungen ergeben sich aus Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde, den Unteren Behörden und der Öffentlichkeit. Im vorliegenden Fall novoRock basiert der  Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auf §16 i.V.m. Anlage 4  UVPG und detaillierenden Gesprächen mit

  • Regierungspräsidium Stuttgart
    • Referat 54.1 Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung
    • Referat 54.4 Industrie Schwerpunkt Arbeitsschutz
  • dem Landkreis Hohenlohekreis
    • Fachdienst Umweltverwaltungsrecht
    • Fachdienst Naturschutz und Bauleitplanung
  • dem Landkreis Schwäbisch Hall
    • Fachbereich Umwelt- und Gewerbeaufsicht
    • Fachbereich Wasserwirtschaft und Bodenschutz
    • Untere Naturschutzbehörde/Kreisökologe,

diese unter Beteiligung des Fachgutachters der arguplan GmbH, Karlsruhe,

sowie auf ergänzenden Anregungen aus

  • nichtöffentlichen Projektpräsentationen vor den Gemeinderäten Kupferzell und Braunsbach
  • öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit in Kupferzell und Braunsbach
  • Rückläufen des Forums auf der novoRock-Homepage
  • Individuellen Anfragen aus der Öffentlichkeit.

Es ist geplant, nach Vorliegen der o.a. Gutachten, der Bauantragsunterlagen und des UVP-Berichts den kompletten Antrag als nicht unterschriebenen Entwurf der Genehmigungsbehörde zur Vordurchsicht vorzulegen. Dies löst noch nicht das Antragsverfahren aus. Erfahrungsgemäss ergeben sich aus der Durchsicht des Antragsentwurf eine Reihe von Nachforderungen, die vor der Einreichung des unterschriebenen Antrags abgearbeitet werden.

Im Nachgang zu den Gesprächen des Runden Tischs wird ein zusätzlicher behördlicher Abstimmungstermin unter Beteiligung von Vertretern der Gemeindeverwaltungen anberaumt. Ziel dieses Termins ist die finale Festlegung des Untersuchungsumfangs und der Methodik für die Bewertung der Umweltauswirkungen.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Standort im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:

Standort

Die Anlage dient neben der Vernichtung des teerhaltigen Bindemittels der Rückgewinnung von verwertbarem Steinschotter. Dieser macht ca. 96,5% des Strassenaufbruchmaterials aus und geht bei Deponierung und Behandlung im Ausland für unsere Bauindustrie verloren.

Die Vorauswahl des Standorts erfolgte anhand des Bedarfs in Baden-Württemberg und ging von drei potentiellen Anlagenstandorten aus. Aufgrund der Rheinschiene und des Schwarzwalds führte eine möglichst überlappungsfreie Verteilung der drei Einzugsflächen zu den Regionalschwerpunkten in den Grossräumen Ulm, Heilbronn-Franken und Oberrhein. Bei Ulm plant bereits ein Mitbewerber eine entsprechende Anlage. Der Oberrhein profitiert noch von der Entsorgungsoption in die Niederlande. Entsprechend war der Grossraum Heilbronn-Franken prioritäres Zielgebiet und hier die Anbindung an ein Schotterwerk mit hoher abfallrechtlicher Kompetenz.

Der behandelte Schotter hat eine Korngrössenzusammensetzung, die nicht oder nur sehr eingeschränkt direkt als Baustoff eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund ist die Einbindung in ein Schotterwerk unumgänglich, mit dem die für die jeweilige Bauanwendung erforderliche Korngrössenzusammensetzung erzeugt wird. Die Abfuhr des ausgebauten Strassenaufbruchs von Strassenbaustellen erfolgt per LKW. Aus diesem Grund ist die Anbindung der Behandlungsanlage an Bahn und Schiff von untergeordneter Bedeutung. 

Die Anbindung an das Schotterwerk ersetzt anteilig LKW-Transporte für den dort produzierten Naturschotter.

Der Standort nutzt eine bereits vorgenutzte Fläche im Steinbruch und keine „Grüne Wiese“. Nach Ablauf der Nutzungs- oder Lebenszeit der Anlage wird diese zurückgebaut und die beräumte Fläche rekultiviert. Der Standort befindet sich mehr als 900 m von den nächstgelegenen Ortslagen entfernt und tangiert kein naturschutzfachliches Schutzgebiet. Er ist von den Ortslagen aus nicht einsichtig.

Die über das Teerbindemittel in der Anlage erzeugte Energie reicht aus, um den Prozess thermisch zu betreiben und die Anlage mit Eigenstrom zu erzeugen. Die sehr geringe Restwärme ist für ein Wärmenetz nicht ausreichend, über Möglichkeiten der Nutzung wird noch befunden. Entsprechend ist die Standortwahl nicht an eine weitergehende Wärmenutzung gebunden.

Technischer Stand

Die Verfahrensschritte in der Anlage und die Anlagenkomponenten sind in Deutschland und international seit vielen Jahrzehnten für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Sie findet auch in aktuellen gleichartigen Entwicklungen bei der Verwertung von teerhaltigem Strassenaufbruch in Deutschland Anwendung. Diese Verfahren leisten das Gewünschte und halten die relevanten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie sind, wie auch bei anderen Industrie- und Haushaltsgeräten und -anlagen technisch nur alle etwas anders umgesetzt. Das novoRock-Verfahren wurde in einem angesehenen Forschungsinstitut im halbtechnischen Massstab getestet und seit 4 Jahren mit Fachingenieuren geplant, die mit Bau und Betrieb solcher Anlagen über langjährige praktische Erfahrung verfügen.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Schadstoffe im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch erläutert. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst. In einer Sonderbetrachtung wird an dieser Stelle auch auf das Thema CO2 eingegangen.

Vorgehen

Das Thema Schadstoffe wird hier entlang der Stoffströme durch die Anlage beschrieben:

Baustelle und Transport zur Anlage

Der vorbeprobte Strassenaufbruch wird mit einer Asphaltfräse kleinstückig auf der Baustelle abgetragen. Die Schneidwalze ist dabei mit Wasser zu kühlen. Entsprechend fällt das Fräsgut mit einer staubmindernden Eigenfeuchte an. Es wird von der Fräse mit einem Förderband direkt auf einen Sattel-LKW verladen. Die Lademulde des Sattel-LKW wird mit einer Rollplane abgedeckt. Der LKW fährt in abgedeckten Zustand zur Anlage.

Annahme und Lagerung

Der angemeldete LKW wird zur Annahme zugelassen, die Begleitpapiere werden geprüft und der LKW gewogen. Der LKW fährt rückwärts vor der Annahmeschleuse vor. Das äussere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet, der LKW fährt ein und das äussere Tor der Annahmehalle wird geschlossen. Die Lademulde des LKW wird abgedeckt. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet und der LKW kippt in die tieferliegende geschlossene Lagerhalle ab. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geschlossen, das äussere Tor wird geöffnet, der LKW fährt aus. Entweder wird nun das äussere Tor der Annahmeschleuse geschlossen oder der nächste LKW fährt in die Schleuse ein. Das abgeladene Fräsgut wird mit einem schutzbelüfteten Radlader zur Lagerung aufgeschoben und nach und nach dem Aufgabetrichter der thermischen Anlage aufgegeben. Der Aufgabetrichter und die Förderung in den Drehrohrofen sind abgesaugt.

Die Luft aus Annahmeschleuse, Lagerhalle und Materialaufgabe wird abgesaugt und als Brennerluft in der Brennkammer der thermischen Anlage mitbehandelt. Aufgrund der Eigenfeuchte des Fräsguts, der Annahmeschleuse, der geschlossenen Lagerhalle, der gekapselten Materialaufgabe und der Luftabsaugung/-behandlung treten weder Stäube, noch Gerüche oder Gase aus dem Strassenaufbruch in die Umgebung aus.

Behandlung im Drehrohr

Aufgabe und Abwurf des Drehrohrofens sind jeweils mit stickstoffgespülten Dreifachschleusen versehen. Damit erfolgt die Behandlung im Drehrohrofen unter Sauerstoffabschluss. Die Wand des Drehrohrofen hat eine Temperatur von etwa 800°C. Das Fräsgut wird im sich sehr langsam drehenden Drehrohrofen mit Unterstützung von Schaufeln ständig umgewälzt und kommt dabei entweder direkt mit der heissen Ofenwand in Berührung oder gelangt in den Wärmeabstrahlungsbereich der Ofenwand und durchläuft damit eine Temperatur von ca. 800 bis ca. 450°C. Dabei werden die ringförmigen Teermoleküle zu kurzen Kohlenwasserstoffketten aufgebrochen und werden zu Gas. Das Prozessgas zeigte in den wissenschaftlichen Untersuchungen folgende Zusammensetzung:

CH4:   Methan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H4: Ethylen (Crackprodukt von Erdöl, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke, Reifungsgas bei Obst), kein umweltrelevantes Gefahrensymbol nach GHS, Symbol „Gefahr“ (Konzentrationen >25% irritierend)

H2:  Wasserstoff (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für Chemie: Synthesegas), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C3H6: Propen (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukt für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C4H8:  Buten (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukte für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H6:  Ethan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO2:   Kohlenstoffdioxid (Luftspurenbestandteil, Grundlage der/s Photosynthese/Pflanzenwachstums, Verbrennungsprodukt, industrielle Nutzungen), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS. Abeitsplatzgrenzwert TRGS 900 9.100 mg/m³

C3H8:  Propan (Erdgasbestandteil, Crackprodukt von Erdöl; Nutzung: Heiz- und Verbrennungsprozesse), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO:     Kohlenstoffmonoxid (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für  Chemie: Synthesegas), toxisch, Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 23 mg/m³

N2:      Inerter Lufthauptbestandteil, kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

Nur die Gase CO und Ethylen haben ein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach dem Global Harmonisierten System (GHS) für Gefahrstoffe. Dabei wird Ethylen (ca. 11% im Prozessgas) erst ab einer Konzentration von 25% irritierend, CO (nur ca. 2% im Prozessgas) ist der einzig relevante Gefahrstoff.

Gereinigter Schotter

Der vom Teerbindemittel befreite Schotter durchläuft die stickstoffgespülte Dreifachschleuse und wird über eine Heisssiebmaschine in die Abwurfbunker abgeworfen. Er hat eine Temperatur von ca. 400°C, kühlt aber schnell ab. Die Voruntersuchungen ergaben, dass die Restgehalte an PAK den Grenzwert für PAK deutlich unterschreiten. Kriterium ist hier der Prüfwert für den Wirkungspfad Boden-Mensch für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK16) vertreten durch Benzo(a)pyren von 0,5 mg PAK/kg gemäss Tabelle 4 Anlage 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Er hat nach entsprechender chemischer Prüfung als Ersatzbaustoff Produktstatus und ist zur freien Verwendung wie Naturschotter zugelassen. Alle mineralischen Recyclingbaustoffe wurden im Jahr 2023 bundeseinheitlich verordnet (EbV). Dies gilt auch für das hier anfallende Asphaltrecyclingprodukt.

Prozessgasbehandlung

Das gesamte Prozessgas wird mit einem endständigen Ventilator aus dem Drehrohrofen zusammen mit flugfähigem Staub in die Brennkammer gezogen. Hier wird die abgesaugte Luft aus Schleuse, Hallen und Materialförderung als  Brennerluft zugegeben. Damit sind in der Brennkammer

  • Prozessgas (siehe oben)
  • Luft (ca. 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff, 1% Edelgase, 0,04% CO2)
  • Staub

Die Brennkammertemperatur wird durch die Verbrennung des Prozessgases bei 1.150-1.300°C gehalten. Sollte die Brennertemperatur unter die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 800°C fallen, springt ein heizölbetriebener Notbrenner an, die Fräsgutzufuhr wird gestoppt, der Drehrohrofen leergefahren, das verbliebene Prozessgas verbrannt und die Anlage heruntergefahren. Für diesen und vergleichbare Fälle ist ein detailliertes technisches Notfallkonzept erstellt.

Das Prozessgas besteht aus Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff. Mit Sauerstoff verbrennen diese Kohlenwasserstoffe zu CO2 und Wasserdampf. In der Brennkammer werden die im Drehrohrofen bereits von PAK befreiten Stäube nochmals thermisch behandelt. Bis auf eine geringe Menge Grobstaub, der im Zuge der Regelwartungen aus der Brennkammer entfernt wird, wird der Staub nach der Abkühlung der Gase durch Eindüsen von Wasser mit Gewebefilterschläuchen abgeschieden. Die Filterschläuche werden automatisch abgeklopft, der Staub wird in einem Silo gesammelt, analysiert und als Baustoff verwertet. Die Wirkung des Filtergewebes wird durch den angeströmten Staubfilterkuchen deutlich verstärkt.

Die Wärme des Gases aus der Brennkammer wird  für das Heizen des Drehrohrofens (autothermer Betrieb) und die für den Anlagenbetrieb erforderliche elektrische Energie genutzt. Entsprechend gering ist die verbleibende Restwärmemenge. Das Gas aus der Brennkammer wird mit einem „AdBlue“-vergleichbaren Verfahren von Stickoxiden befreit, die in der Brennkammer durch die Oxidation des Luftsauerstoffs entstehen können. Obwohl die Voruntersuchungen keinen Anlass für die Besorgnis bieten, dass eine weitergehende Reinigung des Abgases erforderlich sein wird, ist in der Anlagenplanung eine zusätzliche Absorptionsstufe für Schwefel und flüchtige Schwermetalle vorgesehen. Diese wird installiert, wenn sich im Rahmen des Einfahrbetriebs oder während des Regelbetriebs ein Erfordernis zeigt.

Obwohl es sich technisch nicht um eine Abfallbrennungsanlage handelt, wird nach europäischem Recht die Abgaskontrolle nicht nach der allgemein in Deutschland gültigen Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) durchgeführt, sondern nach den verschärfenden Vorschriften der  Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV). Damit erfolgt eine kontinuierliche analytische Überwachung des Abgases und eine online-Datenübertragung an die zuständige Überwachungsbehörde. Die in der 17. BImSchV genannten Abgasgrenzwerte gelten sogar für Verbrennungsanlagen für komplexe hochbelastete Sonderabfälle. Sie decken die Bandbreite relevanter Besorgnisstoffe (v.a. Staub, organische Stoffe, Verbrennungsgase, Metalle) ab und gehen damit über das für Fräsgut relevante Besorgnismass hinaus. Die Kontrolle von Grenzwerten heisst nicht, dass diese Stoffe auch im Abgas enthalten sind oder sein können.

Die novoRock-Anlage ist zur Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV verpflichtet. Entsprechend werden die Anlagenemissionen (das was von der Anlage ausgeht) in einer Immissionsprognose (das was an den relevanten Immissionspunkten, die die Behörde festlegt, ankommt) nach dem bundeseinheitlichen Verfahren nach TA Luft mit einem hochkomplexen zertifizierten Berechnungsverfahren in die Umgebung ausgebreitet. Es ist der Nachweis zu führen, dass die Immissionsgrenzwerte an den festgelegten Immissionspunkten sicher eingehalten werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Festlegung der Eingangsparameter für die Immissionsprognose stets mit mehrfach konservativen Ansätzen. Die Immissionsprognose wird von einem zugelassenen unabhängigen Messinstitut in Absprache mit der Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Nach §5.2.8 TA Luft soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden, wenn die Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800 °C eingesetzt und die Abgase nach Nummer 5.5 (Schornstein) abgeleitet werden. Mit Verbrennungstemperaturen von 1.150-1.300°C werden die geforderten 800°C weit überschritten.

Fazit

Weder aus der Anlieferung, noch aus der Lagerung und der Behandlung des Fräsguts sind relevanten Schadstoffemissionen zu besorgen. Es erfolgt eine Vorkontrolle durch Immissionsprognosen und eine kontinuierliche Online-Überwachung durch die Genehmigungsbehörde.

CO2

CO2 in der Atmosphäre

CO2 ist ein für das Pflanzenwachstum (Photosynthese) unerlässliches Spurengas in der Erdatmosphäre. Der mit dem Zeitalter der Industrialisierung durch Verbrennungsprozesse verursachte Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre von ca. 280 ca. 420 ppm wird für Veränderungen des Weltklimas und daraus entstehende Schadenereignisse verantwortlich gemacht.

Das bundesweite Luftmessnetz des Deutschen Wetterdienstes „Klimagas-Messnetz (ICOS-Integrated Carbon Observation System)“  zeigt für das dichtbesiedelte und hochindustrialisierte Deutschland im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Mauna Loa/Hawaii (415 ppm 2019) eine Schwankungsbreite in der Fläche von + ca. 20-25 und – ca. 5-10 ppm, als eine Spanne von ca. 35 ppm  um den Weltreferenzpunkt. Eine Langzeitmessung über die vertikale Luftsäule von 30-341 m über Grund ergab über das Gesamtjahr eine Schwankung von kleiner 1 ppm. Beide Messreihen zeigen, dass aufgrund der Luftströmungen

  • im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Deutschland trotz seiner vergleichsweise hohen Emissionsdichte über die Fläche keine relevante Erhöhung der CO2-Konzentration in der Luft aufweist
  • trotz der hohen Emissionskonzentrationen in industriellen Ballungsgebieten in der Fläche keine relevanten Konzentrationsspitzen von CO2 in der Luft festzustellen sind
  • die Konzentration von CO2 in der Luft über die vertikale Luftsäule nur sehr geringfügig schwankt.

Fazit

Lokale CO2-Emissionen führen nicht zu lokalen Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre. Für das Weltklima ist es unerheblich, wo CO2 emittiert wird. Damit tragen alle CO2 emittierenden Anlagen weltweit zum Anstieg des CO2 in der Atmosphäre bei. Alle relevanten Alternativen zur Beseitigung des Schadstoffs Teer im Strassenaufbruch erzeugen unvermeidbar CO2. Besonders vorteilhaft sind hier Verfahren, die (bis auf den Aufheizvorgang) ohne Zufeuerung fossiler Fremdenergie auskommen.

Wirkung von CO2 auf den Menschen

Die DIN EN 13779 teilt die Raumluft je nach Kohlenstoffdioxid-Konzentration in vier Qualitätsstufen ein. Bei Werten unter 800 ppm gilt die Raumluftqualität als gut, Werte zwischen 800 und 1000 ppm (0,08 bis 0,1 %) gelten als mittel, Werte von 1.000 bis 1.400 ppm als mässige Qualität. Bei Werten über 1.400 ppm gilt die Raumluftqualität als niedrig.

Ausatemluft hat 40.000 ppm CO2 [DRK], d.h. z.B. ungelüfteter Klassenraum mit 100 m² und
2,5 m Höhe = 250 m³ Volumen mit 30 Personen in einer Stunde (8 l Luft/min und Person ->

240 l/Min. mit 40 ml CO2/l = 9.600 ml CO2 x 60 Min./h= 576.000 ml/h = 0,576 m³/h CO2 in 250 m³ = 0,0023 = 0,23 % = 2.300 ppm CO2 im Klassenraum, bei > 2.000 ppm muss gelüftet werden [Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch -Gesundheitsschutz 2008 · 51:1358–1369].

Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration für eine tägliche Exposition von acht Stunden pro Tag liegt bei 5.000 ppm [Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)].

Aufgrund der schnellen Verteilung von CO2 in der Atmosphäre ist im Umfeld der novoRock-Anlage mit CO2-Werten im Bereich der Schwankung der Normalwerte auszugehen.

Fazit

Die schnelle flächige und vertikale Verteilung von CO2-Emissionen sorgt für geringe Schwankungen des CO2-Gehalts in der Luft um den Weltreferenzwert. In Deutschland gemessene maximale CO2-Konzentrationen in der Luft von in Spitzen bis 480 ppm liegen sehr weit von gesundheitsrelevanten Gaskonzentrationen entfernt. Insofern sind auch unter ungünstigen räumlichen und wettertechnischen Bedingungen im Umfeld einzelner CO2-Emittenden keine relevanten Wirkungen von CO2 auf den Menschen zu besorgen.

  • novoRock hat freiwillig im Vorfeld des Antragsverfahrens auf mehreren öffentlichen Veranstaltungen sowie in Gemeinderatssitzungen und über einen Internetauftritt über das Vorhaben informiert und steht für Fragen zur Verfügung. Seit Beginn der Planungen und auch zukünftig setzen wir einen transparenten und offenen Dialog mit der gesamten Öffentlichkeit um. Hierfür arbeiten wir mit unabhängigen Moderatoren zusammen. Auch in der weiteren Planung bieten wir diesen Dialog an.
  • Die Gutachten zu Lärm und Immissionen sind noch im Entstehen, entsprechende Ergebnisse können entsprechend noch nicht kommuniziert werden. Das Thema Natur- und Artenschutz wird von einem Fachgutachter nach den gesetzlichen Vorgaben bewertet.
  • Die Anlage dient der Rückgewinnung der Ressource Steinschotter aus teerhaltigem Strassenaufbruch und der Vernichtung des Teerbindemittels. Alternativen zur thermischen Behandlung sind in Baden-Württemberg nicht mehr gewünscht. Es wird eine Alternative zur thermischen Behandlung im Ausland und damit auch zum Verlust des Steinschotters gesucht. Mehrere dezentrale Standorte mit kleiner Anlagenstruktur und möglichst kurzen Transportwegen werden politisch angestrebt.
  • Die Anlage wird nicht im Naturschutzgebiet Kochertal errichtet sondern auf einer bereits vorgenutzten Fläche des Steinbruchs Rüblingen und damit nicht auf der „Grünen Wiese“. Das Schotterwerk des Steinbruchs ist zwingend erforderlich für die Wiedernutzung des behandelten Schotters im Bauwirtschaftskreislauf. Dies steht bei der Standortwahl im Vordergrund, nicht die logistische Anbindung an Bahn und Schiff, die im Einzugsgebiet der Strassenausbaustellen auch nicht zur Verfügung stehen.
  • Die Anlage befindet sich nicht in unmittelbarer Wohnortnähe. Zwei Ortslagen sind mehr als 900 m entfernt.
  • In der Anlage entsteht kein Teer und es wird kein Teer verbrannt. Das Teerbindemittel wird in ein teerfreies Brenngas überführt. Dieses Gas wird verbrannt und damit wird nicht nur die Anlage geheizt sondern auch der anlagenerforderliche elektrische Strom erzeugt.
  • Es handelt sich bei der Anlage technisch weder um eine Sonderabfallverbrennungsanlage noch um eine Asphaltmisch- oder Asphaltverbrennungsanlage. Die Anlage ist im Vergleich zu anderen Industrieanlagen technisch wenig komplex und nimmt nur wenig Raum ein.
  • Die Verfahrensschritte und Anlagenkomponenten der Anlage sind in Deutschland und international seit vielen Jahrzehnten für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Sie findet auch in aktuellen gleichartigen Entwicklungen bei der Verwertung von teerhaltigem Strassenaufbruch in Deutschland Anwendung. Diese Verfahren leisten das Gewünschte und halten die relevanten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie sind, wie auch bei anderen Industrie- und Haushaltsgeräten und -anlagen technisch nur alle etwas anders umgesetzt. Das novoRock-Verfahren wurde in einem angesehenen Forschungsinstitut im halbtechnischen Massstab getestet und seit 4 Jahren mit Fachingenieuren geplant, die mit Bau und Betrieb solcher Anlagen über langjährige praktische Erfahrung verfügen. Die Zuschreibung der Begriffe „Pilotanlage“ und „Versuchsanlage“ ist nicht korrekt.
  • Die Anlage ist vollständig gekapselt, es werden keine Gerüche und Teerbestandteile frei. Die Anlage ist lärmtechnisch unauffällig.
  • Die Anlage ist mit einer mehrstufigen qualifizierten Abgasreinigung auf dem Stand der Technik ausgestattet. Sie wird nach den strengen Vorgaben der 17. BImSchV überwacht. Dies erfolgt online durch die zuständige Überwachungsbehörde. Diese überwacht auch regelmässig vor Ort den sonstigen ordnungsgemässen Betrieb der Anlage und macht die Ergebnisse der Prüfung öffentlich.
  • Nach Ablauf der Nutzungs- oder Lebenszeit der Anlage wird diese zurückgebaut und die beräumte Fläche rekultiviert. Es ist keine Installation einer Asphaltmischanlage im Steinbruch geplant.
  • Die Anlage wird nach Bundes-Immissionsschutzgesetz im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Daran sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
  • Anders als bei der Energierzeugung bestehen für die thermische Behandlung keine CO2-freien Optionen. Das Teerbindemittel dient jedoch als eigene Wärmequelle für den Prozess. Die verbleibende Restwärme ist minimal. In bisherigen Gesprächen hat sich herausgestellt, dass eine Fernwärmenutzung technisch nicht sinnvoll und auch nicht wirtschaftlich möglich ist. Die Anlage verursacht keine lokalen CO2- oder Wärmeinseln, die sich auf Mensch und Natur auswirken könnten.
  • novoRock zuliefernde LKW werden nicht die Ortslagen Kupferzell und Döttingen durchfahren. Es gibt keinen zusätzlichen LKW-Verkehr für die Schotterabfuhr aus dem Werk.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst.

Die Anlage ist nach Ziffer 8.1.1.1 Anhang 1 der 4. BImSchV zu genehmigen. Obwohl in der Anlage technisch kein Abfall verbrannt wird, ist die Anlage nach europäischem Recht als Abfallverbrennungsanlage eingestuft.  Die 4. BImSchV gibt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und den Status als IED-Anlage (Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU) vor. Die Anlage ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde zugeordnet. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG ist folgendes Genehmigungsprozedere vorgeschrieben:

  • Der Antrag hat neben den antragsüblichen Beschreibungen, Formblättern und Anlagen folgende gutachterlichen Stellungnahmen zu enthalten:
    • Lärmprognose nach TA Lärm
    • Immissionsprognose nach TA Luft
    • spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    • FFH-Verträglichkeitsprüfung
    • UVP-Bericht.

Er umfasst aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auch den Bauantrag als nichtselbständiges Verfahren.

  • Antragsprüfung innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit
  • Offenlegung des Antrags über 4 Wochen mit auf 4 Wochen verlängerter Nacheinspruchsfrist und ggf. öffentlichem Erörterungstermin
  • Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der nach Absatz 1 Satz 2 einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten,…, zu entscheiden. Die zuständige Behörde kann die Frist einmalig um bis zu drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Die Fristverlängerung ist gegenüber dem Antragsteller zu begründen. Eine weitere Verlängerung ist nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Antragstellers möglich.
  • Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit ist im vorliegenden Fall nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Leistung des Antragstellers.

    Im Vorfeld der UVP kann auf Wunsch der Behörde oder des Antragstellers ein sogenannter Scopingtermin stattfinden, anlässlich dessen der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt werden. Die Beteiligten haben sich für einen Vorantragstermin entschieden. Ziel dieses Termins ist den Untersuchungsumfang sowie die Methodik für die Bewertung der Umweltauswirkungen festzulegen, um alle relevanten Umweltaspekte angemessen zu berücksichtigen. Inhaltlich ist der Gesamtrahmen thematisch in Anlage 4 UVPG vorgeschrieben. Ergänzende Anforderungen ergeben sich aus Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde, den Unteren Behörden und der Öffentlichkeit. Im vorliegenden Fall novoRock basiert der  Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auf §16 i.V.m. Anlage 4  UVPG und detaillierenden Gesprächen mit

    • Regierungspräsidium Stuttgart
      • Referat 54.1 Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung
      • Referat 54.4 Industrie Schwerpunkt Arbeitsschutz
    • dem Landkreis Hohenlohekreis
      • Fachdienst Umweltverwaltungsrecht
      • Fachdienst Naturschutz und Bauleitplanung
    • dem Landkreis Schwäbisch Hall
      • Fachbereich Umwelt- und Gewerbeaufsicht
      • Fachbereich Wasserwirtschaft und Bodenschutz
      • Untere Naturschutzbehörde/Kreisökologe,
  • diese unter Beteiligung des Fachgutachters der arguplan GmbH, Karlsruhe,

    sowie auf ergänzenden Anregungen aus

    • nichtöffentlichen Projektpräsentationen vor den Gemeinderäten Kupferzell und Braunsbach
    • öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit in Kupferzell und Braunsbach
    • Rückläufen des Forums auf der novoRock-Homepage
    • Individuellen Anfragen aus der Öffentlichkeit.

Es ist geplant, nach Vorliegen der o.a. Gutachten, der Bauantragsunterlagen und des UVP-Berichts den kompletten Antrag als nicht unterschriebenen Entwurf der Genehmigungsbehörde zur Vordurchsicht vorzulegen. Dies löst noch nicht das Antragsverfahren aus. Erfahrungsgemäss ergeben sich aus der Durchsicht des Antragsentwurf eine Reihe von Nachforderungen, die vor der Einreichung des unterschriebenen Antrags abgearbeitet werden.

CARUM Consulting

Dr.-Ing. Wolfgang Beyer

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst.

Genehmigungsverfahren

Die Anlage ist nach Ziffer 8.1.1.1 Anhang 1 der 4. BImSchV zu genehmigen. Obwohl in der Anlage technisch kein Abfall verbrannt wird, ist die Anlage nach europäischem Recht als Abfallverbrennungsanlage eingestuft.  Die 4. BImSchV gibt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und den Status als IED-Anlage (Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU) vor. Die Anlage ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde zugeordnet. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG ist folgendes Genehmigungsprozedere vorgeschrieben:

  • Der Antrag hat neben den antragsüblichen Beschreibungen, Formblättern und Anlagen folgende gutachterlichen Stellungnahmen zu enthalten:
    • Lärmprognose nach TA Lärm
    • Immissionsprognose nach TA Luft
    • spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    • FFH-Verträglichkeitsprüfung
    • UVP-Bericht.

Er umfasst aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auch den Bauantrag als nichtselbständiges Verfahren.

  • Antragsprüfung innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit
  • Offenlegung des Antrags über 4 Wochen mit auf 4 Wochen verlängerter Nacheinspruchsfrist und ggf. öffentlichem Erörterungstermin
  • Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der nach Absatz 1 Satz 2 einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten zu entscheiden. Die zuständige Behörde kann die Frist einmalig um bis zu drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Die Fristverlängerung ist gegenüber dem Antragsteller zu begründen. Eine weitere Verlängerung ist nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Antragstellers möglich.

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit ist im vorliegenden Fall nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Leistung des Antragstellers.

Im Vorfeld der UVP kann auf Wunsch der Behörde oder des Antragstellers ein sogenannter Scopingtermin stattfinden, anlässlich dessen der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt werden. Inhaltlich ist der Gesamtrahmen thematisch in Anlage 4 UVPG vorgeschrieben. Ergänzende Anforderungen ergeben sich aus Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde, den Unteren Behörden und der Öffentlichkeit. Im vorliegenden Fall novoRock basiert der  Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auf §16 i.V.m. Anlage 4  UVPG und detaillierenden Gesprächen mit

  • Regierungspräsidium Stuttgart
    • Referat 54.1 Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung
    • Referat 54.4 Industrie Schwerpunkt Arbeitsschutz
  • dem Landkreis Hohenlohekreis
    • Fachdienst Umweltverwaltungsrecht
    • Fachdienst Naturschutz und Bauleitplanung
  • dem Landkreis Schwäbisch Hall
    • Fachbereich Umwelt- und Gewerbeaufsicht
    • Fachbereich Wasserwirtschaft und Bodenschutz
    • Untere Naturschutzbehörde/Kreisökologe,

diese unter Beteiligung des Fachgutachters der arguplan GmbH, Karlsruhe,

sowie auf ergänzenden Anregungen aus

  • nichtöffentlichen Projektpräsentationen vor den Gemeinderäten Kupferzell und Braunsbach
  • öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit in Kupferzell und Braunsbach
  • Rückläufen des Forums auf der novoRock-Homepage
  • Individuellen Anfragen aus der Öffentlichkeit.

Es ist geplant, nach Vorliegen der o.a. Gutachten, der Bauantragsunterlagen und des UVP-Berichts den kompletten Antrag als nicht unterschriebenen Entwurf der Genehmigungsbehörde zur Vordurchsicht vorzulegen. Dies löst noch nicht das Antragsverfahren aus. Erfahrungsgemäß ergeben sich aus der Durchsicht des Antragsentwurf eine Reihe von Nachforderungen, die vor der Einreichung des unterschriebenen Antrags abgearbeitet werden.

Im Nachgang zu den Gesprächen des Runden Tischs wird ein zusätzlicher behördlicher Abstimmungstermin unter Beteiligung von Vertretern der Gemeindeverwaltungen anberaumt. Ziel dieses Termins ist die finale Festlegung des Untersuchungsumfangs und der Methodik für die Bewertung der Umweltauswirkungen.

Die Entscheidung für den Standort der novoRock-Anlage erfolgte gezielt mit einem stufenweise kriterienbasierten Ansatz:

Regionale Schwerpunkte

Bei einem vom Umweltmisterium Baden-Württemberg prognostizierten Anfall von ca. 400.000 t/a ergibt sich bei einer realen Anlagenkapazität von 100.-150.000 t/a ein Bedarf von 3-4 Anlagen. Verteilt man 3 bzw. 4 Kreise jeweils gleicher Grösse auf die Fläche des Landes Baden-Württemberg, ergeben sich unterschiedliche Überlappungen der Kreise untereinander auf der Landesfläche und Überlappungen auf Gebiete anderer Bundesländer oder des Auslands. Bei drei Kreisen ist diese Überlappung günstiger als bei vier Kreisen. Die möglichst überlappungsarme Anordnung dieser Kreise spricht für eine Kreislage etwa in den Grossräumen Heilbronn und Ulm und durch den Schwarzwald eine nur ungefähre Lage im Südwesten des Landes. Konsequenterweise befindet sich die von VESTA/Fischer geplante Anlage im Grossraum Ulm. Der regional besser eingrenzbare Grossraum Heilbronn war dann für novoRock die naheliegende Alternative.

Baustoffliche Integration

Kernkriterium für die weitere Entscheidungsfindung ist die unmittelbare Nachbarschaft zu einem Schotterwerk. Der von novoRock zurückgewonnene Schotter hat eine strassenoberbautypische Korngrössenverteilung. Die potentiellen Einsatzmöglichkeiten des Schotters gehen jedoch weit über die strassenoberbautechnische Anwendung hinaus. Solche Anwendungen haben in Bezug auf die Korngrössenverteilung meist andere Anforderungen, die eine technische Veränderung der Korngrössenverteilung erfordern. Dies erfolgt, wie in einem Schotter auch durch Zusammmenstellung mit Schotterfraktionen mit einer korrigierenden Korngrössenverteilung. Dies erfordert eine flexible Produktions- und Aufbereitungstechnik unmittelbar benachbart zu der novoRock-Anlage. Damit schieden alle potentiellen Standorte außerhalb eines Steinbruchs mit Schotterwerk aus.

Weitere Kriterien

Nach Möglichkeit war der Bau auf der „Grünen Wiese“ zu vermeiden. Vorzuziehen war die Zweitnutzung einer bereits vorgenutzten Fläche und damit eines verfügbaren Auffüllungsbereichs mit geeigneter Grösse innerhalb des Steinbruchs. Diese Fläche sollte zudem einen Abstand von ca. 1 km zur nächsten Ortslage haben, vergleichsweise günstig gelegen sein in Bezug auf naturschutzfachliche Schutzgebiete und sich optisch unauffällig in das Landschaftsbild einfügen. Die Anbindung an eine Bundesautobahn sollte nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrt möglich sein.

Der Umgang mit Abfällen erfordert weiterhin grosse abfallrechtliche Kompetenz und Erfahrung auf Seiten des Standortbetreibers. Die Mehrfachnutzung eines Gesamtstandorts durch mehrere Betreiber erfordert auch die Atmosphäre eines guten und vertrauensvollen konkurrenzfereien Miteinanders. Damit war mit dem Steinbruch Rüblingen und der Paul Kleinknecht GmbH & Co. KG der geeignete Standort und Projektpartner identifiziert.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Standort im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Straßenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:

Standort

Die Anlage dient neben der Vernichtung des teerhaltigen Bindemittels der Rückgewinnung von verwertbarem Steinschotter. Dieser macht ca. 96,5% des Straßenaufbruchmaterials aus und geht bei Deponierung und Behandlung im Ausland für unsere Bauindustrie verloren.

Die Vorauswahl des Standorts erfolgte anhand des Bedarfs in Baden-Württemberg und ging von drei potentiellen Anlagenstandorten aus. Aufgrund der Rheinschiene und des Schwarzwalds führte eine möglichst überlappungsfreie Verteilung der drei Einzugsflächen zu den Regionalschwerpunkten in den Großräumen Ulm, Heilbronn-Franken und Oberrhein. Bei Ulm plant bereits ein Mitbewerber eine entsprechende Anlage. Der Oberrhein profitiert noch von der Entsorgungsoption in die Niederlande. Entsprechend war der Großraum Heilbronn-Franken prioritäres Zielgebiet und hier die Anbindung an ein Schotterwerk mit hoher abfallrechtlicher Kompetenz.

Der behandelte Schotter hat eine Korngrößenzusammensetzung, die nicht oder nur sehr eingeschränkt direkt als Baustoff eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund ist die Einbindung in ein Schotterwerk unumgänglich, mit dem die für die jeweilige Bauanwendung erforderliche Korngrößenzusammensetzung erzeugt wird. Die Abfuhr des ausgebauten Straßenaufbruchs von Straßenbaustellen erfolgt per LKW. Aus diesem Grund ist die Anbindung der Behandlungsanlage an Bahn und Schiff von untergeordneter Bedeutung. 

Die Anbindung an das Schotterwerk ersetzt anteilig LKW-Transporte für den dort produzierten Naturschotter.

Der Standort nutzt eine bereits vorgenutzte Fläche im Steinbruch und keine „Grüne Wiese“. Nach Ablauf der Nutzungs- oder Lebenszeit der Anlage wird diese zurückgebaut und die beräumte Fläche rekultiviert. Der Standort befindet sich mehr als 900 m von den nächstgelegenen Ortslagen entfernt und tangiert kein naturschutzfachliches Schutzgebiet. Er ist von den Ortslagen aus nicht einsichtig.

Die über das Teerbindemittel in der Anlage erzeugte Energie reicht aus, um den Prozess thermisch zu betreiben und die Anlage mit Eigenstrom zu erzeugen. Die sehr geringe Restwärme ist für ein Wärmenetz nicht ausreichend, über Möglichkeiten der Nutzung wird noch befunden. Entsprechend ist die Standortwahl nicht an eine weitergehende Wärmenutzung gebunden.

Technischer Stand

Die Verfahrensschritte in der Anlage und die Anlagenkomponenten sind in Deutschland und international seit vielen Jahrzehnten für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Sie findet auch in aktuellen gleichartigen Entwicklungen bei der Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Deutschland Anwendung. Diese Verfahren leisten das Gewünschte und halten die relevanten gesetzlichen Vorgaben ein. Sie sind, wie auch bei anderen Industrie- und Haushaltsgeräten und -anlagen technisch nur alle etwas anders umgesetzt. Das novoRock-Verfahren wurde in einem angesehenen Forschungsinstitut im halbtechnischen Maßstab getestet und seit 4 Jahren mit Fachingenieuren geplant, die mit Bau und Betrieb solcher Anlagen über langjährige praktische Erfahrung verfügen.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde vom Unterzeichner das Thema Schadstoffe im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch erläutert. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst. In einer Sonderbetrachtung wird an dieser Stelle auch auf das Thema CO2 eingegangen.

Vorgehen

Das Thema Schadstoffe wird hier entlang der Stoffströme durch die Anlage beschrieben:

Baustelle und Transport zur Anlage

Der vorbeprobte Strassenaufbruch wird mit einer Asphaltfräse kleinstückig abgetragen. Die Schneidwalze ist dabei mit Wasser zu kühlen. Entsprechend fällt das Fräsgut mit einer staubmindernden Eigenfeuchte an. Es wird von der Fräse mit einem Förderband direkt auf einen Sattel-LKW verladen. Die Lademulde des Sattel-LKW wird mit einer Rollplane abgedeckt. Der LKW fährt in abgedeckten Zustand zur Anlage.

Annahme und Lagerung

Der angemeldete LKW wird zur Annahme zugelassen, die Begleitpapiere werden geprüft und der LKW gewogen. Der LKW fährt rückwärts vor der Annahmeschleuse vor. Das äussere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet, der LKW fährt ein und das äussere Tor der Annahmehalle wird geschlossen. Die Lademulde des LKW wird abgedeckt. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet und der LKW kippt in die tieferliegende geschlossene Lagerhalle ab. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geschlossen, das äussere Tor wird geöffnet, der LKW fährt aus. Entweder wird nun das äussere Tor der Annahmeschleuse geschlossen oder der nächste LKW fährt in die Schleuse ein. Das abgeladene Fräsgut wird mit einem schutzbelüfteten Radlader zur Lagerung aufgeschoben und nach und nach dem Aufgabetrichter der thermischen Anlage aufgegeben. Der Aufgabetrichter und die Förderung in den Drehrohrofen sind abgesaugt.

Die Luft aus Annahmeschleuse, Lagerhalle und Materialaufgabe wird abgesaugt und als Brennerluft in der Brennkammer der thermischen Anlage mitbehandelt. Aufgrund der Eigenfeuchte des Fräsguts, der Annahmeschleuse, der geschlossenen Lagerhalle, der gekapselten Materialaufgabe und der Luftabsaugung/-behandlung treten weder Stäube, noch Gerüche oder Gase aus dem Strassenaufbruch in die Umgebung aus.

Behandlung im Drehrohr

Aufgabe und Abwurf des Drehrohrofens sind jeweils mit stickstoffgespülten Dreifachschleusen versehen. Damit erfolgt die Behandlung im Drehrohrofen unter Sauerstoffabschluss. Die Wand des Drehrohrofen hat eine Temperatur von 800°C, die mittlere Temperatur im Ofen beträgt ca. 450°C. Das Fräsgut wird im sich langsam drehenden Drehrohrofen mit Unterstützung von Schaufeln ständig umgewälzt und kommt dabei entweder direkt mit der heissen Ofenwand in Berührung oder gelangt in den Wärmeabstrahlungsbereich der Ofenwand und durchläuft damit eine Temperatur von ca. 800-ca. 450°C. Dabei werden die ringförmigen Teermoleküle zu kurzen Kohlenwasserstoffketten aufgebrochen und werden zu Gas. Das Prozessgas zeigte in den wissenschaftlichen Untersuchungen folgende Zusammensetzung:

CH4:   Methan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H4: Ethylen (Crackprodukt von Erdöl, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke, Reifungsgas bei Obst), kein umweltrelevantes Gefahrensymbol nach GHS, Symbol „Gefahr“ (Konzentrationen >25% irritierend)

H2:  Wasserstoff (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für Chemie: Synthesegas), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C3H6: Propen (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukt für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C4H8:  Buten (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukte für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H6:  Ethan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO2:   Kohlenstoffdioxid (Luftspurenbestandteil, Grundlage der/s Photosynthese/Pflanzenwachstums, Verbrennungsprodukt, industrielle Nutzungen), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS. Abeitsplatzgrenzwert TRGS 900 9.100 mg/m³

C3H8:  Propan (Erdgasbestandteil, Crackprodukt von Erdöl; Nutzung: Heiz- und Verbrennungsprozesse), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO:     Kohlenstoffmonoxid (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für  Chemie: Synthesegas), toxisch, Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 23 mg/m³

N2:      Inerter Lufthauptbestandteil, kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

Nur die Gase CO und Ethylen haben ein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach dem Global Harmonisierten System (GHS) für Gefahrstoffe. Dabei wird Ethylen (ca. 11% im Prozessgas) erst ab einer Konzentration von 25% irritierend, CO (nur ca. 2% im Prozessgas) ist der einzig relevante Gefahrstoff.

Gereinigter Schotter

Der vom Teerbindemittel befreite Schotter durchläuft die stickstoffgespülte Dreifachschleuse und wird über eine Heisssiebmaschine in die Abwurfbunker abgeworfen. Er hat eine Temperatur von ca. 400°C, kühlt aber schnell ab. Die Versuchsbehandlung ergab, dass die Restgehalte an PAK den Grenzwert für PAK deutlich unterschreiten. Kriterium ist hier der Prüfwert für den Wirkungspfad Boden-Mensch für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK16) vertreten durch Benzo(a)pyren von 0,5 mg PAK/kg gemäss Tabelle 4 Anlage 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Er hat nach entsprechender chemischer Prüfung als Ersatzbaustoff Produktstatus und ist zur freien Verwendung wie Naturschotter zugelassen.

Prozessgasbehandlung

Das gesamte Prozessgas wird mit einem endständigen Ventilator aus dem Drehrohrofen zusammen mit flugfähigem Staub in die Brennkammer gezogen. Hier wird die abgesaugte Luft aus Schleuse, Hallen und Materialförderung als  Brennerluft zugegeben. Damit sind in der Brennkammer

  • Prozessgas (siehe oben)
  • Luft (ca. 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff, 1% Edelgase, 0,04% CO2)
  • Staub

Die Brennkammertemperatur wird durch die Verbrennung des Prozessgases bei 1.150-1.300°C gehalten. Sollte die Brennertemperatur unter die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 800°C fallen, springt ein heizölbetriebener Notbrenner an, die Fräsgutzufuhr wird gestoppt, der Drehrohrofen leergefahren, das verbliebene Prozessgas verbrannt und die Anlage heruntergefahren.

Das Prozessgas besteht aus Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff. Mit Sauerstoff verbrennen diese Kohlenwasserstoffe zu CO2 und Wasserdampf. In der Brennkammer werden die im Drehrohrofen bereits von PAK befreiten Stäube nochmals  thermisch behandelt. Bis auf eine geringe Menge Grobstaub, der im Zuge der Regelwartungen aus der Brennkammer entfernt wird, wird der Staub nach der Abkühlung der Gase durch Eindüsen von Wasser mit Gewebefilterschläuchen abgeschieden. Die Filterschläuche werden regelmässig abgeklopft, der Staub wird in einem Silo gesammelt, analysiert und als Baustoff verwertet. Die Wirkung des Filtergewebes wird durch den angeströmten Staubfilterkuchen deutlich verstärkt.

Die Wärme des Gases aus der Brennkammer wird  für das Heizen des Drehrohrofens (autothermer Betrieb) und die für den Anlagenbetrieb erforderliche elektrische Energie genutzt. Entsprechend gering ist die verbleibende Restwärmemenge. Das Gas aus der Brennkammer wird mit einem „AdBlue“-vergleichbaren Verfahren von Stickoxiden befreit, die in der Brennkammer durch die Oxidation des Luftsauerstoffs entstehen können. Obwohl die Voruntersuchungen keinen Anlass für die Besorgnis bieten, dass eine weitergehende Reinigung des Abgases erforderlich sein wird, ist in der Anlagenplanung eine zusätzliche Absorptionsstufe für Schwefel und flüchtige Schwermetalle vorgesehen. Diese wird installiert, wenn sich im Rahmen des Einfahrbetriebs oder während des Regelbetriebs ein Erfordernis zeigt.

Obwohl es sich technisch nicht um eine Abfallbrennungsanlage handelt, wird nach europäischem Recht die Abgaskontrolle nicht nach der allgemein in Deutschland gültigen Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) durchgeführt sondern nach den verschärfenden Vorschriften der  Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV). Damit erfolgt eine kontinuierliche analytische Überwachung des Abgases und eine online-Datenübertragung an die zuständige Überwachungsbehörde. Die in der 17. BImSchV genannten Abgasgrenzwerte gelten auch für Verbrennungsanlagen für komplexe hochbelastete Sonderabfälle. Sie decken die Bandbreite relevanten Besorgnisstoffe (v.a. Staub, organische Stoffe, Verbrennungsgase, Metalle) ab und gehen damit über das für Fräsgut relevante Besorgnismass hinaus. Die Kontrolle von Grenzwerten heisst nicht, dass diese Stoffe auch im Abgas enthalten sind oder sein können.

Die novoRock-Anlage ist zur Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV verpflichtet. Entsprechend werden die Anlagenemissionen (das was von der Anlage ausgeht) in einer Immissionsprognose (das was an den relevanten Immissionspunkten, die die Behörde festlegt, ankommt) nach dem bundeseinheitlichen Verfahren nach TA Luft mit einem hochkomplexen zertifizierten Berechnungsverfahren in die Umgebung ausgebreitet. Es ist der Nachweis zu führen, dass die Immissionsgrenzwerte an den festgelegten Immissionspunkten sicher eingehalten werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Festlegung der Eingangsparameter für die Immissionsprognose stets mit mehrfach konservativen Ansätzen. Die Immissionsprognose wird von einem zugelassenen unabhängigen Messinstitut in Absprache mit der Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Nach §5.2.8 TA Luft soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden, wenn die Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800 °C eingesetzt und die Abgase nach Nummer 5.5 (Schornstein) abgeleitet werden. Mit Verbrennungstemperaturen von 1.150-1.300°C werden die geforderten 800°C weit überschritten.

Fazit

Weder aus der Anlieferung, noch aus der Lagerung und der Behandlung des Fräsguts sind relevanten Schadstoffemissionen zu besorgen. Es erfolgt eine Vorkontrolle durch Immissionsprognosen und eine kontinuierliche Online-Überwachung durch die Genehmigungsbehörde.

CO2

CO2 in der Atmosphäre

CO2 ist ein für das Pflanzenwachstum (Photosynthese) unerlässliches Spurengas in der Erdatmosphäre. Der mit dem Zeitalter der Industrialisierung durch Verbrennungsprozesse verursachte Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre von ca. 280 ca. 420 ppm wird vielfach für Veränderungen des Weltklimas und daraus entstehende Schadenereignisse verantwortlich gemacht.

Das bundesweite Luftmessnetz des Deutschen Wetterdienstes „Klimagas-Messnetz (ICOS-Integrated Carbon Observation System)“  zeigt für das dichtbesiedelte und hochindustrialisierte Deutschland im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Mauna Loa/Hawaii (415 ppm 2019) eine Schwankungsbreite in der Fläche von + ca. 20-25 und – ca. 5-10 ppm, als eine Spanne von ca. 35 ppm  um den Weltreferenzpunkt. Eine Langzeitmessung über die vertikale Luftsäule von 30-341 m über Grund ergab über das Gesamtjahr eine Schwankung von kleiner 1 ppm. Beide Messreihen zeigen, dass aufgrund der Luftströmungen

  • im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Deutschland trotz seiner vergleichsweise hohen Emissionsdichte über die Fläche keine relevante Erhöhung der CO2-Konzentration in der Luft aufweist
  • trotz der hohen Emissionskonzentrationen in industriellen Ballungsgebieten in der Fläche keine relevanten Konzentrationsspitzen von CO2 in der Luft festzustellen sind
  • die Konzentration von CO2 in der Luft über die vertikale Luftsäule nur sehr geringfügig schwankt.

Fazit

Lokale CO2-Emissionen führen nicht zu lokalen Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre. Für das Weltklima ist es unerheblich, wo CO2 emittiert wird. Damit tragen alle CO2 emittierenden Anlagen weltweit zum Anstieg des CO2 in der Atmosphäre bei. Alle relevanten Alternativen zur Beseitigung des Schadstoffs Teer im Strassenaufbruch erzeugen unvermeidbar CO2, mindern jedoch gleichzeitig die CO2-Emissionen aus dem ersatzweisen Abbau von Naturrohstoffen. Besonders vorteilhaft sind hier Verfahren, die (bis auf den Aufheizvorgang) ohne Zufeuerung fossiler Fremdenergie auskommen.

Wirkung von CO2 auf den Menschen

Die DIN EN 13779 teilt die Raumluft je nach Kohlenstoffdioxid-Konzentration in vier Qualitätsstufen ein. Bei Werten unter 800 ppm gilt die Raumluftqualität als gut, Werte zwischen 800 und 1000 ppm (0,08 bis 0,1 %) gelten als mittel, Werte von 1.000 bis 1.400 ppm als mässige Qualität. Bei Werten über 1.400 ppm gilt die Raumluftqualität als niedrig.

Ausatemluft hat 40.000 ppm CO2 [DRK], d.h. z.B. ungelüfteter Klassenraum mit 100 m² und
2,5 m Höhe = 250 m³ Volumen mit 30 Personen in einer Stunde (8 l Luft/min und Person -> 240 l/Min. mit 40 ml CO2/l = 9.600 ml CO2 x 60 Min./h= 576.000 ml/h = 0,576 m³/h CO2 in 250 m³ = 0,0023 = 0,23 % = 2.300 ppm CO2 im Klassenraum, bei > 2.000 ppm muss gelüftet werden [Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch -Gesundheitsschutz 2008 · 51:1358–1369].

Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration für eine tägliche Exposition von acht Stunden pro Tag liegt bei 5.000 ppm [Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)].

Zur Einordnung hier Orientierungswerte für die Wirkung von Kohlendioxid (CO2) in Abhängigkeit von der Konzentration in der Einatemluft (BGN Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen; ASI 8.01]:

Fazit

Die schnelle flächige und vertikale Verteilung von CO2-Emissionen sorgt für geringe Schwankungen des CO2-Gehalts in der Luft um den Weltreferenzwert. In Deutschland gemessene maximale CO2-Konzentrationen in der Luft von in Spitzen bis 480 ppm liegen sehr weit von gesundheitsrelevanten Gaskonzentrationen entfernt. Insofern sind auch unter ungünstigen räumlichen und wettertechnischen Bedingungen im Umfeld einzelner CO2-Emittenden keine relevanten Wirkungen von CO2 auf den Menschen zu besorgen.

CARUM Consulting

Dr.-Ing. Wolfgang Beyer

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Schadstoffe im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Straßenaufbruch erläutert. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst. In einer Sonderbetrachtung wird an dieser Stelle auch auf das Thema CO2 eingegangen.

Vorgehen

Das Thema Schadstoffe wird hier entlang der Stoffströme durch die Anlage beschrieben:

Baustelle und Transport zur Anlage

Der vorbeprobte Straßenaufbruch wird mit einer Asphaltfräse kleinstückig auf der Baustelle abgetragen. Die Schneidwalze ist dabei mit Wasser zu kühlen. Entsprechend fällt das Fräsgut mit einer staubmindernden Eigenfeuchte an. Es wird von der Fräse mit einem Förderband direkt auf einen Sattel-LKW verladen. Die Lademulde des Sattel-LKW wird mit einer Rollplane abgedeckt. Der LKW fährt in abgedeckten Zustand zur Anlage.

Annahme und Lagerung

Der angemeldete LKW wird zur Annahme zugelassen, die Begleitpapiere werden geprüft und der LKW gewogen. Der LKW fährt rückwärts vor der Annahmeschleuse vor. Das äußere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet, der LKW fährt ein und das äußere Tor der Annahmehalle wird geschlossen. Die Lademulde des LKW wird abgedeckt. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet und der LKW kippt in die tieferliegende geschlossene Lagerhalle ab. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geschlossen, das äußere Tor wird geöffnet, der LKW fährt aus. Entweder wird nun das äußere Tor der Annahmeschleuse geschlossen oder der nächste LKW fährt in die Schleuse ein. Das abgeladene Fräsgut wird mit einem schutzbelüfteten Radlader zur Lagerung aufgeschoben und nach und nach dem Aufgabetrichter der thermischen Anlage aufgegeben. Der Aufgabetrichter und die Förderung in den Drehrohrofen sind abgesaugt.

Die Luft aus Annahmeschleuse, Lagerhalle und Materialaufgabe wird abgesaugt und als Brennerluft in der Brennkammer der thermischen Anlage mitbehandelt. Aufgrund der Eigenfeuchte des Fräsguts, der Annahmeschleuse, der geschlossenen Lagerhalle, der gekapselten Materialaufgabe und der Luftabsaugung/-behandlung treten weder Stäube, noch Gerüche oder Gase aus dem Straßenaufbruch in die Umgebung aus.

Behandlung im Drehrohr

Aufgabe und Abwurf des Drehrohrofens sind jeweils mit stickstoffgespülten Dreifachschleusen versehen. Damit erfolgt die Behandlung im Drehrohrofen unter Sauerstoffabschluss. Die Wand des Drehrohrofen hat eine Temperatur von etwa 800°C. Das Fräsgut wird im sich sehr langsam drehenden Drehrohrofen mit Unterstützung von Schaufeln ständig umgewälzt und kommt dabei entweder direkt mit der heißen Ofenwand in Berührung oder gelangt in den Wärmeabstrahlungsbereich der Ofenwand und durchläuft damit eine Temperatur von ca. 800 bis ca. 450°C. Dabei werden die ringförmigen Teermoleküle zu kurzen Kohlenwasserstoffketten aufgebrochen und werden zu Gas. Das Prozessgas zeigte in den wissenschaftlichen Untersuchungen folgende Zusammensetzung:

CH4:   Methan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H4: Ethylen (Crackprodukt von Erdöl, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke, Reifungsgas bei Obst), kein umweltrelevantes Gefahrensymbol nach GHS, Symbol „Gefahr“ (Konzentrationen >25% irritierend)

H2:  Wasserstoff (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für Chemie: Synthesegas), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C3H6: Propen (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukt für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C4H8:  Buten (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukte für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H6:  Ethan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO2:   Kohlenstoffdioxid (Luftspurenbestandteil, Grundlage der/s Photosynthese/Pflanzenwachstums, Verbrennungsprodukt, industrielle Nutzungen), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS. Abeitsplatzgrenzwert TRGS 900 9.100 mg/m³

C3H8:  Propan (Erdgasbestandteil, Crackprodukt von Erdöl; Nutzung: Heiz- und Verbrennungsprozesse), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO:     Kohlenstoffmonoxid (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für  Chemie: Synthesegas), toxisch, Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 23 mg/m³

N2:      Inerter Lufthauptbestandteil, kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

Nur die Gase CO und Ethylen haben ein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach dem Global Harmonisierten System (GHS) für Gefahrstoffe. Dabei wird Ethylen (ca. 11% im Prozessgas) erst ab einer Konzentration von 25% irritierend, CO (nur ca. 2% im Prozessgas) ist der einzig relevante Gefahrstoff.

Gereinigter Schotter

Der vom Teerbindemittel befreite Schotter durchläuft die stickstoffgespülte Dreifachschleuse und wird über eine Heißsiebmaschine in die Abwurfbunker abgeworfen. Er hat eine Temperatur von ca. 400°C, kühlt aber schnell ab. Die Voruntersuchungen ergaben, dass die Restgehalte an PAK den Grenzwert für PAK deutlich unterschreiten. Kriterium ist hier der Prüfwert für den Wirkungspfad Boden-Mensch für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK16) vertreten durch Benzo(a)pyren von 0,5 mg PAK/kg gemäß Tabelle 4 Anlage 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Er hat nach entsprechender chemischer Prüfung als Ersatzbaustoff Produktstatus und ist zur freien Verwendung wie Naturschotter zugelassen. Alle mineralischen Recyclingbaustoffe wurden im Jahr 2023 bundeseinheitlich verordnet (EbV). Dies gilt auch für das hier anfallende Asphaltrecyclingprodukt.

Prozessgasbehandlung

Das gesamte Prozessgas wird mit einem endständigen Ventilator aus dem Drehrohrofen zusammen mit flugfähigem Staub in die Brennkammer gezogen. Hier wird die abgesaugte Luft aus Schleuse, Hallen und Materialförderung als  Brennerluft zugegeben. Damit sind in der Brennkammer

  • Prozessgas (siehe oben)
  • Luft (ca. 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff, 1% Edelgase, 0,04% CO2)
  •  

 

Die Brennkammertemperatur wird durch die Verbrennung des Prozessgases bei 1.150-1.300°C gehalten. Sollte die Brennertemperatur unter die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 800°C fallen, springt ein heizölbetriebener Notbrenner an, die Fräsgutzufuhr wird gestoppt, der Drehrohrofen leergefahren, das verbliebene Prozessgas verbrannt und die Anlage heruntergefahren. Für diesen und vergleichbare Fälle ist ein detailliertes technisches Notfallkonzept erstellt.

 

Das Prozessgas besteht aus Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff. Mit Sauerstoff verbrennen diese Kohlenwasserstoffe zu CO2 und Wasserdampf. In der Brennkammer werden die im Drehrohrofen bereits von PAK befreiten Stäube nochmals thermisch behandelt. Bis auf eine geringe Menge Grobstaub, der im Zuge der Regelwartungen aus der Brennkammer entfernt wird, wird der Staub nach der Abkühlung der Gase durch Eindüsen von Wasser mit Gewebefilterschläuchen abgeschieden. Die Filterschläuche werden automatisch abgeklopft, der Staub wird in einem Silo gesammelt, analysiert und als Baustoff verwertet. Die Wirkung des Filtergewebes wird durch den angeströmten Staubfilterkuchen deutlich verstärkt.

 

Die Wärme des Gases aus der Brennkammer wird  für das Heizen des Drehrohrofens (autothermer Betrieb) und die für den Anlagenbetrieb erforderliche elektrische Energie genutzt. Entsprechend gering ist die verbleibende Restwärmemenge. Das Gas aus der Brennkammer wird mit einem „AdBlue“-vergleichbaren Verfahren von Stickoxiden befreit, die in der Brennkammer durch die Oxidation des Luftsauerstoffs entstehen können. Obwohl die Voruntersuchungen keinen Anlass für die Besorgnis bieten, dass eine weitergehende Reinigung des Abgases erforderlich sein wird, ist in der Anlagenplanung eine zusätzliche Absorptionsstufe für Schwefel und flüchtige Schwermetalle vorgesehen. Diese wird installiert, wenn sich im Rahmen des Einfahrbetriebs oder während des Regelbetriebs ein Erfordernis zeigt.

 

Obwohl es sich technisch nicht um eine Abfallbrennungsanlage handelt, wird nach europäischem Recht die Abgaskontrolle nicht nach der allgemein in Deutschland gültigen Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) durchgeführt, sondern nach den verschärfenden Vorschriften der  Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV). Damit erfolgt eine kontinuierliche analytische Überwachung des Abgases und eine online-Datenübertragung an die zuständige Überwachungsbehörde. Die in der 17. BImSchV genannten Abgasgrenzwerte gelten sogar für Verbrennungsanlagen für komplexe hochbelastete Sonderabfälle. Sie decken die Bandbreite relevanter Besorgnisstoffe (v.a. Staub, organische Stoffe, Verbrennungsgase, Metalle) ab und gehen damit über das für Fräsgut relevante Besorgnismaß hinaus. Die Kontrolle von Grenzwerten heißt nicht, dass diese Stoffe auch im Abgas enthalten sind oder sein können.

 

Die novoRock-Anlage ist zur Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV verpflichtet. Entsprechend werden die Anlagenemissionen (das was von der Anlage ausgeht) in einer Immissionsprognose (das was an den relevanten Immissionspunkten, die die Behörde festlegt, ankommt) nach dem bundeseinheitlichen Verfahren nach TA Luft mit einem hochkomplexen zertifizierten Berechnungsverfahren in die Umgebung ausgebreitet. Es ist der Nachweis zu führen, dass die Immissionsgrenzwerte an den festgelegten Immissionspunkten sicher eingehalten werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Festlegung der Eingangsparameter für die Immissionsprognose stets mit mehrfach konservativen Ansätzen. Die Immissionsprognose wird von einem zugelassenen unabhängigen Messinstitut in Absprache mit der Genehmigungsbehörde durchgeführt.

 

Nach §5.2.8 TA Luft soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden, wenn die Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800 °C eingesetzt und die Abgase nach Nummer 5.5 (Schornstein) abgeleitet werden. Mit Verbrennungstemperaturen von 1.150-1.300°C werden die geforderten 800°C weit überschritten.

 

Fazit

Weder aus der Anlieferung, noch aus der Lagerung und der Behandlung des Fräsguts sind relevanten Schadstoffemissionen zu besorgen. Es erfolgt eine Vorkontrolle durch Immissionsprognosen und eine kontinuierliche Online-Überwachung durch die Genehmigungsbehörde.

CO2

CO2 in der Atmosphäre

CO2 ist ein für das Pflanzenwachstum (Photosynthese) unerlässliches Spurengas in der Erdatmosphäre. Der mit dem Zeitalter der Industrialisierung durch Verbrennungsprozesse verursachte Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre von ca. 280 ca. 420 ppm wird für Veränderungen des Weltklimas und daraus entstehende Schadenereignisse verantwortlich gemacht.

 

Das bundesweite Luftmessnetz des Deutschen Wetterdienstes „Klimagas-Messnetz (ICOS-Integrated Carbon Observation System)“  zeigt für das dichtbesiedelte und hochindustrialisierte Deutschland im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Mauna Loa/Hawaii (415 ppm 2019) eine Schwankungsbreite in der Fläche von + ca. 20-25 und – ca. 5-10 ppm, als eine Spanne von ca. 35 ppm  um den Weltreferenzpunkt. Eine Langzeitmessung über die vertikale Luftsäule von 30-341 m über Grund ergab über das Gesamtjahr eine Schwankung von kleiner 1 ppm. Beide Messreihen zeigen, dass aufgrund der Luftströmungen

  • im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Deutschland trotz seiner vergleichsweise hohen Emissionsdichte über die Fläche keine relevante Erhöhung der CO2-Konzentration in der Luft aufweist
  • trotz der hohen Emissionskonzentrationen in industriellen Ballungsgebieten in der Fläche keine relevanten Konzentrationsspitzen von CO2 in der Luft festzustellen sind
  • die Konzentration von CO2 in der Luft über die vertikale Luftsäule nur sehr geringfügig schwankt.

 

Fazit

Lokale CO2-Emissionen führen nicht zu lokalen Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre. Für das Weltklima ist es unerheblich, wo CO2 emittiert wird. Damit tragen alle CO2 emittierenden Anlagen weltweit zum Anstieg des CO2 in der Atmosphäre bei. Alle relevanten Alternativen zur Beseitigung des Schadstoffs Teer im Straßenaufbruch erzeugen unvermeidbar CO2. Besonders vorteilhaft sind hier Verfahren, die (bis auf den Aufheizvorgang) ohne Zufeuerung fossiler Fremdenergie auskommen.

 

Wirkung von CO2 auf den Menschen

Die DIN EN 13779 teilt die Raumluft je nach Kohlenstoffdioxid-Konzentration in vier Qualitätsstufen ein. Bei Werten unter 800 ppm gilt die Raumluftqualität als gut, Werte zwischen 800 und 1000 ppm (0,08 bis 0,1 %) gelten als mittel, Werte von 1.000 bis 1.400 ppm als mäßige Qualität. Bei Werten über 1.400 ppm gilt die Raumluftqualität als niedrig.

 

Ausatemluft hat 40.000 ppm CO2 [DRK], d.h. z.B. ungelüfteter Klassenraum mit 100 m² und
2,5 m Höhe = 250 m³ Volumen mit 30 Personen in einer Stunde (8 l Luft/min und Person ->

240 l/Min. mit 40 ml CO2/l = 9.600 ml CO2 x 60 Min./h= 576.000 ml/h = 0,576 m³/h CO2 in 250 m³ = 0,0023 = 0,23 % = 2.300 ppm CO2 im Klassenraum, bei > 2.000 ppm muss gelüftet werden [Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch -Gesundheitsschutz 2008 · 51:1358–1369].

 

Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration für eine tägliche Exposition von acht Stunden pro Tag liegt bei 5.000 ppm [Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)].

 

Zur Einordnung hier Orientierungswerte für die Wirkung von Kohlendioxid (CO2) in Abhängigkeit von der Konzentration in der Einatemluft (BGN Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen; ASI 8.01]:

 

Fazit

Die schnelle flächige und vertikale Verteilung von CO2-Emissionen sorgt für geringe Schwankungen des CO2-Gehalts in der Luft um den Weltreferenzwert. In Deutschland gemessene maximale CO2-Konzentrationen in der Luft von in Spitzen bis 480 ppm liegen sehr weit von gesundheitsrelevanten Gaskonzentrationen entfernt. Insofern sind auch unter ungünstigen räumlichen und wettertechnischen Bedingungen im Umfeld einzelner CO2-Emittenden keine relevanten Wirkungen von CO2 auf den Menschen zu besorgen.

 

Detailfrage: Unternehmen (19)

Unternehmenssitz in Kupferzell

Kleinknecht und Strabag (50:50)

Geschäftsführung: Herr Weiss/Firma Paul Kleinknecht (Standortverantwortung)

Geschäftsführung: Herr Brix/Firma Strabag

Detailfrage: Haftung (17)

GF persönlich haftend bei unerlaubten Handlungen sowie Umweltschadenhaftpflichtversicherung

Detailfrage: (8, 22, 24)

Der Wiedereinbau mittels Kaltrecycling im Strassenbau ist mittlerweile nicht mehr zulässig.

Auch in Bayern ist dies nicht zulässig (Bayerisches Landesamt für Umwelt; bundesweit einheitliche Mantelverordnung seit 01.08.2024).

Die Deponierung als Folge der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und der deutschen Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft ist im Zuge der Mantelverordnung seit August 2023 nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Die Landesregierung BW fordert die heimische, dezentrale thermische Behandlung durch Entfernung der Kohlenwasserstoffe sowie Wiederverwendung der Gesteinskörnungen.

Als Alternative stehen bisher nur die zentrale thermische Behandlung in den Niederlanden zur Verfügung (lange Transportwege, zusätzlicher Brennstoffeinsatz (beides hoher CO2), Verlust des Rohstoffes in BW)

 

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde das Thema Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Strassenaufbruch angesprochen. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst.

Die Anlage ist nach Ziffer 8.1.1.1 Anhang 1 der 4. BImSchV zu genehmigen. Obwohl in der Anlage technisch kein Abfall verbrannt wird, ist die Anlage nach europäischem Recht als Abfallverbrennungsanlage eingestuft.  Die 4. BImSchV gibt ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und den Status als IED-Anlage (Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU) vor. Die Anlage ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde zugeordnet. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVPG ist folgendes Genehmigungsprozedere vorgeschrieben:

  • Der Antrag hat neben den antragsüblichen Beschreibungen, Formblättern und Anlagen folgende gutachterlichen Stellungnahmen zu enthalten:
    • Lärmprognose nach TA Lärm
    • Immissionsprognose nach TA Luft
    • spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    • FFH-Verträglichkeitsprüfung
    • UVP-Bericht.

Er umfasst aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auch den Bauantrag als nichtselbständiges Verfahren.

  • Antragsprüfung innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit
  • Offenlegung des Antrags über 4 Wochen mit auf 4 Wochen verlängerter Nacheinspruchsfrist und ggf. öffentlichem Erörterungstermin
  • Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der nach Absatz 1 Satz 2 einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten,…, zu entscheiden. Die zuständige Behörde kann die Frist einmalig um bis zu drei Monate verlängern, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Prüfung oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind, erforderlich ist. Die Fristverlängerung ist gegenüber dem Antragsteller zu begründen. Eine weitere Verlängerung ist nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Antragstellers möglich.
  • Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit ist im vorliegenden Fall nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Leistung des Antragstellers.

    Im Vorfeld der UVP kann auf Wunsch der Behörde oder des Antragstellers ein sogenannter Scopingtermin stattfinden, anlässlich dessen der Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festgelegt werden. Die Beteiligten haben sich für einen Vorantragstermin entschieden. Ziel dieses Termins ist den Untersuchungsumfang sowie die Methodik für die Bewertung der Umweltauswirkungen festzulegen, um alle relevanten Umweltaspekte angemessen zu berücksichtigen. Inhaltlich ist der Gesamtrahmen thematisch in Anlage 4 UVPG vorgeschrieben. Ergänzende Anforderungen ergeben sich aus Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde, den Unteren Behörden und der Öffentlichkeit. Im vorliegenden Fall novoRock basiert der  Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung auf §16 i.V.m. Anlage 4  UVPG und detaillierenden Gesprächen mit

    • Regierungspräsidium Stuttgart
      • Referat 54.1 Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung
      • Referat 54.4 Industrie Schwerpunkt Arbeitsschutz
    • dem Landkreis Hohenlohekreis
      • Fachdienst Umweltverwaltungsrecht
      • Fachdienst Naturschutz und Bauleitplanung
    • dem Landkreis Schwäbisch Hall
      • Fachbereich Umwelt- und Gewerbeaufsicht
      • Fachbereich Wasserwirtschaft und Bodenschutz
      • Untere Naturschutzbehörde/Kreisökologe,
  • diese unter Beteiligung des Fachgutachters der arguplan GmbH, Karlsruhe,

    sowie auf ergänzenden Anregungen aus

    • nichtöffentlichen Projektpräsentationen vor den Gemeinderäten Kupferzell und Braunsbach
    • öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit in Kupferzell und Braunsbach
    • Rückläufen des Forums auf der novoRock-Homepage
    • Individuellen Anfragen aus der Öffentlichkeit.

Es ist geplant, nach Vorliegen der o.a. Gutachten, der Bauantragsunterlagen und des UVP-Berichts den kompletten Antrag als nicht unterschriebenen Entwurf der Genehmigungsbehörde zur Vordurchsicht vorzulegen. Dies löst noch nicht das Antragsverfahren aus. Erfahrungsgemäss ergeben sich aus der Durchsicht des Antragsentwurf eine Reihe von Nachforderungen, die vor der Einreichung des unterschriebenen Antrags abgearbeitet werden.

 

CARUM Consulting

Dr.-Ing. Wolfgang Beyer

Detailfrage: Pyrolyse? (1, 6)

novoRock, Fraunhofer sowie weitere Marktteilnehmer:

Autothermes Verfahren, schonende Behandlung, dezentrale Anwendung (kurze Transportwege für Strassenaufbruch und Schotterprodukt)

Detailfrage: Reife des Verfahrens (1, 5, 30)

Pyrolyse wird seit vielen Jahrzehnten weltweit für unterschiedliche Zwecke eingesetzt.

Konkrete Anwendung novoRock wurde bei Forschungszentrum Technische Universität Clausthal-Zellerfeld im halbtechnischen Massstab erfolgreich getestet und von einem Fachplanungsbüro mit spezifischer Planungs-, Bau- und Betreibererfahrung umgesetzt. Es handelt sich weder um eine Versuchs- noch um eine Pilotanlage. Sämtliche Einzelteile der Anlage sind bereits in verwandten Industrieprozessen im Einsatz.

Detailfrage: Verfahrensgang? (1, 6, 10)

  1. Annahme
  2. Zersetzung des Teerbindemittels im Drehrohr zu Brenngas (hier keine Verbrennung)
  3. Verbrennung der Brenngase in der Brennkammer
  4. Abkühlung der Gase
  5. Entstaubung der unbelasteten Stäube (Staubfilter)
  6. Entstickung (analog „AdBlue“)

Abgaskontrollmessungen

Detailfrage: Schadstoffzerstörung (1, 4)

Erfolgt im Drehrohr und in der Brennkammer. Im Drehrohr durch Umsetzung von Teer zu Brenngas (es wird kein Teer verbrannt oder gebildet). Das Brenngas wird in der Brennkammer (1.150-1.300°C) entzündet.  

Detailfrage: Abgasreinigung (1)

Quenche (Abkühlung), Staubfilter, Entstickung (vergleichbar mit „Adblue“)

Detailfrage: Wärmenutzung (1, 4)

Die Wärme der Brennkammer wird nahezu vollständig für die thermische Behandlung des Straßenaufbruchs (autothermer Betrieb) und die elektrische Versorgung der Anlage (ORC) genutzt.

Die Verwendung der verbleibenden geringen Restwärme wird aktuell in Form einer Ideenwerkstatt mit der anliegenden Bevölkerung, der Gemeinde sowie dem Klimabeirat Hohenlohekreis geprüft.

Detailfrage: Fraunhofer (6)

Grossforschungsinstitut. Forschungsauftrag nicht über Politik, sondern über private Industrie und Anlagenbauer und geht über sortenreine Behandlung von teerhaltigem Straßenaufbruch hinaus (bspw. Vorsortierung durch zusätzliches spektroskopisches Verfahren). NovoRock steht im Kontakt und Austausch mit Fraunhofer bezüglich der gemeinsamen „Schnittmengen“ des Projekts. Übereinstimmungen der Erkenntnisse der Verfahrenstechnik innerhalb der gemeinsamen Schnittmengen.

Die Entscheidung für den Standort der novoRock-Anlage erfolgte gezielt mit einem stufenweise kriterienbasierten Ansatz:

Regionale Schwerpunkte

Bei einem vom Umweltmisterium Baden-Württemberg prognostizierten Anfall von ca. 400.000 t/a ergibt sich bei einer realen Anlagenkapazität von 100.-150.000 t/a ein Bedarf von 3-4 Anlagen. Verteilt man 3 bzw. 4 Kreise jeweils gleicher Grösse auf die Fläche des Landes Baden-Württemberg, ergeben sich unterschiedliche Überlappungen der Kreise untereinander auf der Landesfläche und Überlappungen auf Gebiete anderer Bundesländer oder des Auslands. Bei drei Kreisen ist diese Überlappung günstiger als bei vier Kreisen. Die möglichst überlappungsarme Anordnung dieser Kreise spricht für eine Kreislage etwa in den Grossräumen Heilbronn und Ulm und durch den Schwarzwald eine nur ungefähre Lage im Südwesten des Landes. Konsequenterweise befindet sich die von VESTA/Fischer geplante Anlage im Grossraum Ulm. Der regional besser eingrenzbare Grossraum Heilbronn war dann für novoRock die naheliegende Alternative.

Baustoffliche Integration

Kernkriterium für die weitere Entscheidungsfindung ist die unmittelbare Nachbarschaft zu einem Schotterwerk. Der von novoRock zurückgewonnene Schotter hat eine strassenoberbautypische Korngrössenverteilung. Die potentiellen Einsatzmöglichkeiten des Schotters gehen jedoch weit über die strassenoberbautechnische Anwendung hinaus. Solche Anwendungen haben in Bezug auf die Korngrössenverteilung meist andere Anforderungen, die eine technische Veränderung der Korngrössenverteilung erfordern. Dies erfolgt, wie in einem Schotter auch durch Zusammmenstellung mit Schotterfraktionen mit einer korrigierenden Korngrössenverteilung. Dies erfordert eine flexible Produktions- und Aufbereitungstechnik unmittelbar benachbart zu der novoRock-Anlage. Damit schieden alle potentiellen Standorte außerhalb eines Steinbruchs mit Schotterwerk aus.

Weitere Kriterien

Nach Möglichkeit war der Bau auf der „Grünen Wiese“ zu vermeiden. Vorzuziehen war die Zweitnutzung einer bereits vorgenutzten Fläche und damit eines verfügbaren Auffüllungsbereichs mit geeigneter Grösse innerhalb des Steinbruchs. Diese Fläche sollte zudem einen Abstand von ca. 1 km zur nächsten Ortslage haben, vergleichsweise günstig gelegen sein in Bezug auf naturschutzfachliche Schutzgebiete und sich optisch unauffällig in das Landschaftsbild einfügen. Die Anbindung an eine Bundesautobahn sollte nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrt möglich sein.

Der Umgang mit Abfällen erfordert weiterhin grosse abfallrechtliche Kompetenz und Erfahrung auf Seiten des Standortbetreibers. Die Mehrfachnutzung eines Gesamtstandorts durch mehrere Betreiber erfordert auch die Atmosphäre eines guten und vertrauensvollen konkurrenzfereien Miteinanders. Damit war mit dem Steinbruch Rüblingen und der Paul Kleinknecht GmbH & Co. KG der geeignete Standort und Projektpartner identifiziert.

Hintergrund

Anlässlich der Sitzung des Runden Tischs am 09.07.2024 wurde vom Unterzeichner das Thema Schadstoffe im Zusammenhang mit der geplanten thermischen Behandlungsanlage für teerhaltigen Straßenaufbruch erläutert. Die Kernpunkte sind nachfolgend zusammengefasst. In einer Sonderbetrachtung wird an dieser Stelle auch auf das Thema CO2 eingegangen.

Vorgehen

Das Thema Schadstoffe wird hier entlang der Stoffströme durch die Anlage beschrieben:

Baustelle und Transport zur Anlage

Der vorbeprobte Strassenaufbruch wird mit einer Asphaltfräse kleinstückig abgetragen. Die Schneidwalze ist dabei mit Wasser zu kühlen. Entsprechend fällt das Fräsgut mit einer staubmindernden Eigenfeuchte an. Es wird von der Fräse mit einem Förderband direkt auf einen Sattel-LKW verladen. Die Lademulde des Sattel-LKW wird mit einer Rollplane abgedeckt. Der LKW fährt in abgedeckten Zustand zur Anlage.

Annahme und Lagerung

Der angemeldete LKW wird zur Annahme zugelassen, die Begleitpapiere werden geprüft und der LKW gewogen. Der LKW fährt rückwärts vor der Annahmeschleuse vor. Das äussere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet, der LKW fährt ein und das äussere Tor der Annahmehalle wird geschlossen. Die Lademulde des LKW wird abgedeckt. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geöffnet und der LKW kippt in die tieferliegende geschlossene Lagerhalle ab. Das innere Tor der Annahmeschleuse wird geschlossen, das äussere Tor wird geöffnet, der LKW fährt aus. Entweder wird nun das äussere Tor der Annahmeschleuse geschlossen oder der nächste LKW fährt in die Schleuse ein. Das abgeladene Fräsgut wird mit einem schutzbelüfteten Radlader zur Lagerung aufgeschoben und nach und nach dem Aufgabetrichter der thermischen Anlage aufgegeben. Der Aufgabetrichter und die Förderung in den Drehrohrofen sind abgesaugt.

Die Luft aus Annahmeschleuse, Lagerhalle und Materialaufgabe wird abgesaugt und als Brennerluft in der Brennkammer der thermischen Anlage mitbehandelt. Aufgrund der Eigenfeuchte des Fräsguts, der Annahmeschleuse, der geschlossenen Lagerhalle, der gekapselten Materialaufgabe und der Luftabsaugung/-behandlung treten weder Stäube, noch Gerüche oder Gase aus dem Strassenaufbruch in die Umgebung aus.

Behandlung im Drehrohr

Aufgabe und Abwurf des Drehrohrofens sind jeweils mit stickstoffgespülten Dreifachschleusen versehen. Damit erfolgt die Behandlung im Drehrohrofen unter Sauerstoffabschluss. Die Wand des Drehrohrofen hat eine Temperatur von 800°C, die mittlere Temperatur im Ofen beträgt ca. 450°C. Das Fräsgut wird im sich langsam drehenden Drehrohrofen mit Unterstützung von Schaufeln ständig umgewälzt und kommt dabei entweder direkt mit der heissen Ofenwand in Berührung oder gelangt in den Wärmeabstrahlungsbereich der Ofenwand und durchläuft damit eine Temperatur von ca. 800-ca. 450°C. Dabei werden die ringförmigen Teermoleküle zu kurzen Kohlenwasserstoffketten aufgebrochen und werden zu Gas. Das Prozessgas zeigte in den wissenschaftlichen Untersuchungen folgende Zusammensetzung:

CH4:   Methan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H4: Ethylen (Crackprodukt von Erdöl, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke, Reifungsgas bei Obst), kein umweltrelevantes Gefahrensymbol nach GHS, Symbol „Gefahr“ (Konzentrationen >25% irritierend)

H2:  Wasserstoff (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für Chemie: Synthesegas), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C3H6: Propen (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukt für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C4H8:  Buten (Crackprodukt von Erdöl, Ausgangsprodukte für Chemie), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

C2H6:  Ethan (Erdgasbestandteil, Nutzung: Heiz- und Verbrennungszwecke), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO2:   Kohlenstoffdioxid (Luftspurenbestandteil, Grundlage der/s Photosynthese/Pflanzenwachstums, Verbrennungsprodukt, industrielle Nutzungen), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS. Abeitsplatzgrenzwert TRGS 900 9.100 mg/m³

C3H8:  Propan (Erdgasbestandteil, Crackprodukt von Erdöl; Nutzung: Heiz- und Verbrennungsprozesse), kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

CO:     Kohlenstoffmonoxid (Luftspurenbestandteil, Crackprodukt von Erdöl/Erdgas, Ausgangsprodukt für  Chemie: Synthesegas), toxisch, Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 23 mg/m³

N2:      Inerter Lufthauptbestandteil, kein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach GHS

Nur die Gase CO und Ethylen haben ein umwelt/gesundheitsrelevantes Gefahrensymbol nach dem Global Harmonisierten System (GHS) für Gefahrstoffe. Dabei wird Ethylen (ca. 11% im Prozessgas) erst ab einer Konzentration von 25% irritierend, CO (nur ca. 2% im Prozessgas) ist der einzig relevante Gefahrstoff.

Gereinigter Schotter

Der vom Teerbindemittel befreite Schotter durchläuft die stickstoffgespülte Dreifachschleuse und wird über eine Heisssiebmaschine in die Abwurfbunker abgeworfen. Er hat eine Temperatur von ca. 400°C, kühlt aber schnell ab. Die Versuchsbehandlung ergab, dass die Restgehalte an PAK den Grenzwert für PAK deutlich unterschreiten. Kriterium ist hier der Prüfwert für den Wirkungspfad Boden-Mensch für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK16) vertreten durch Benzo(a)pyren von 0,5 mg PAK/kg gemäss Tabelle 4 Anlage 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Er hat nach entsprechender chemischer Prüfung als Ersatzbaustoff Produktstatus und ist zur freien Verwendung wie Naturschotter zugelassen.

Prozessgasbehandlung

Das gesamte Prozessgas wird mit einem endständigen Ventilator aus dem Drehrohrofen zusammen mit flugfähigem Staub in die Brennkammer gezogen. Hier wird die abgesaugte Luft aus Schleuse, Hallen und Materialförderung als  Brennerluft zugegeben. Damit sind in der Brennkammer

  • Prozessgas (siehe oben)
  • Luft (ca. 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff, 1% Edelgase, 0,04% CO2)
  • Staub

Die Brennkammertemperatur wird durch die Verbrennung des Prozessgases bei 1.150-1.300°C gehalten. Sollte die Brennertemperatur unter die vorgeschriebene Mindesttemperatur von 800°C fallen, springt ein heizölbetriebener Notbrenner an, die Fräsgutzufuhr wird gestoppt, der Drehrohrofen leergefahren, das verbliebene Prozessgas verbrannt und die Anlage heruntergefahren.

Das Prozessgas besteht aus Verbindungen von Kohlenstoff und Wasserstoff. Mit Sauerstoff verbrennen diese Kohlenwasserstoffe zu CO2 und Wasserdampf. In der Brennkammer werden die im Drehrohrofen bereits von PAK befreiten Stäube nochmals  thermisch behandelt. Bis auf eine geringe Menge Grobstaub, der im Zuge der Regelwartungen aus der Brennkammer entfernt wird, wird der Staub nach der Abkühlung der Gase durch Eindüsen von Wasser mit Gewebefilterschläuchen abgeschieden. Die Filterschläuche werden regelmässig abgeklopft, der Staub wird in einem Silo gesammelt, analysiert und als Baustoff verwertet. Die Wirkung des Filtergewebes wird durch den angeströmten Staubfilterkuchen deutlich verstärkt.

Die Wärme des Gases aus der Brennkammer wird  für das Heizen des Drehrohrofens (autothermer Betrieb) und die für den Anlagenbetrieb erforderliche elektrische Energie genutzt. Entsprechend gering ist die verbleibende Restwärmemenge. Das Gas aus der Brennkammer wird mit einem „AdBlue“-vergleichbaren Verfahren von Stickoxiden befreit, die in der Brennkammer durch die Oxidation des Luftsauerstoffs entstehen können. Obwohl die Voruntersuchungen keinen Anlass für die Besorgnis bieten, dass eine weitergehende Reinigung des Abgases erforderlich sein wird, ist in der Anlagenplanung eine zusätzliche Absorptionsstufe für Schwefel und flüchtige Schwermetalle vorgesehen. Diese wird installiert, wenn sich im Rahmen des Einfahrbetriebs oder während des Regelbetriebs ein Erfordernis zeigt.

Obwohl es sich technisch nicht um eine Abfallbrennungsanlage handelt, wird nach europäischem Recht die Abgaskontrolle nicht nach der allgemein in Deutschland gültigen Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) durchgeführt sondern nach den verschärfenden Vorschriften der  Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV). Damit erfolgt eine kontinuierliche analytische Überwachung des Abgases und eine online-Datenübertragung an die zuständige Überwachungsbehörde. Die in der 17. BImSchV genannten Abgasgrenzwerte gelten auch für Verbrennungsanlagen für komplexe hochbelastete Sonderabfälle. Sie decken die Bandbreite relevanten Besorgnisstoffe (v.a. Staub, organische Stoffe, Verbrennungsgase, Metalle) ab und gehen damit über das für Fräsgut relevante Besorgnismass hinaus. Die Kontrolle von Grenzwerten heisst nicht, dass diese Stoffe auch im Abgas enthalten sind oder sein können.

Die novoRock-Anlage ist zur Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV verpflichtet. Entsprechend werden die Anlagenemissionen (das was von der Anlage ausgeht) in einer Immissionsprognose (das was an den relevanten Immissionspunkten, die die Behörde festlegt, ankommt) nach dem bundeseinheitlichen Verfahren nach TA Luft mit einem hochkomplexen zertifizierten Berechnungsverfahren in die Umgebung ausgebreitet. Es ist der Nachweis zu führen, dass die Immissionsgrenzwerte an den festgelegten Immissionspunkten sicher eingehalten werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Festlegung der Eingangsparameter für die Immissionsprognose stets mit mehrfach konservativen Ansätzen. Die Immissionsprognose wird von einem zugelassenen unabhängigen Messinstitut in Absprache mit der Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Nach §5.2.8 TA Luft soll auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung verzichtet werden, wenn die Abgasreinigungseinrichtungen mit Verbrennungstemperaturen von mehr als 800 °C eingesetzt und die Abgase nach Nummer 5.5 (Schornstein) abgeleitet werden. Mit Verbrennungstemperaturen von 1.150-1.300°C werden die geforderten 800°C weit überschritten.

Fazit

Weder aus der Anlieferung, noch aus der Lagerung und der Behandlung des Fräsguts sind relevanten Schadstoffemissionen zu besorgen. Es erfolgt eine Vorkontrolle durch Immissionsprognosen und eine kontinuierliche Online-Überwachung durch die Genehmigungsbehörde.

CO2

CO2 in der Atmosphäre

CO2 ist ein für das Pflanzenwachstum (Photosynthese) unerlässliches Spurengas in der Erdatmosphäre. Der mit dem Zeitalter der Industrialisierung durch Verbrennungsprozesse verursachte Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre von ca. 280 ca. 420 ppm wird vielfach für Veränderungen des Weltklimas und daraus entstehende Schadenereignisse verantwortlich gemacht.

Das bundesweite Luftmessnetz des Deutschen Wetterdienstes „Klimagas-Messnetz (ICOS-Integrated Carbon Observation System)“  zeigt für das dichtbesiedelte und hochindustrialisierte Deutschland im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Mauna Loa/Hawaii (415 ppm 2019) eine Schwankungsbreite in der Fläche von + ca. 20-25 und – ca. 5-10 ppm, als eine Spanne von ca. 35 ppm  um den Weltreferenzpunkt. Eine Langzeitmessung über die vertikale Luftsäule von 30-341 m über Grund ergab über das Gesamtjahr eine Schwankung von kleiner 1 ppm. Beide Messreihen zeigen, dass aufgrund der Luftströmungen

  • im Vergleich zum Weltreferenzpunkt Deutschland trotz seiner vergleichsweise hohen Emissionsdichte über die Fläche keine relevante Erhöhung der CO2-Konzentration in der Luft aufweist
  • trotz der hohen Emissionskonzentrationen in industriellen Ballungsgebieten in der Fläche keine relevanten Konzentrationsspitzen von CO2 in der Luft festzustellen sind
  • die Konzentration von CO2 in der Luft über die vertikale Luftsäule nur sehr geringfügig schwankt.

Fazit

Lokale CO2-Emissionen führen nicht zu lokalen Anreicherung von CO2 in der Atmosphäre. Für das Weltklima ist es unerheblich, wo CO2 emittiert wird. Damit tragen alle CO2 emittierenden Anlagen weltweit zum Anstieg des CO2 in der Atmosphäre bei. Alle relevanten Alternativen zur Beseitigung des Schadstoffs Teer im Strassenaufbruch erzeugen unvermeidbar CO2, mindern jedoch gleichzeitig die CO2-Emissionen aus dem ersatzweisen Abbau von Naturrohstoffen. Besonders vorteilhaft sind hier Verfahren, die (bis auf den Aufheizvorgang) ohne Zufeuerung fossiler Fremdenergie auskommen.

Wirkung von CO2 auf den Menschen

Die DIN EN 13779 teilt die Raumluft je nach Kohlenstoffdioxid-Konzentration in vier Qualitätsstufen ein. Bei Werten unter 800 ppm gilt die Raumluftqualität als gut, Werte zwischen 800 und 1000 ppm (0,08 bis 0,1 %) gelten als mittel, Werte von 1.000 bis 1.400 ppm als mässige Qualität. Bei Werten über 1.400 ppm gilt die Raumluftqualität als niedrig.

Ausatemluft hat 40.000 ppm CO2 [DRK], d.h. z.B. ungelüfteter Klassenraum mit 100 m² und
2,5 m Höhe = 250 m³ Volumen mit 30 Personen in einer Stunde (8 l Luft/min und Person -> 240 l/Min. mit 40 ml CO2/l = 9.600 ml CO2 x 60 Min./h= 576.000 ml/h = 0,576 m³/h CO2 in 250 m³ = 0,0023 = 0,23 % = 2.300 ppm CO2 im Klassenraum, bei > 2.000 ppm muss gelüftet werden [Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch -Gesundheitsschutz 2008 · 51:1358–1369].

Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration für eine tägliche Exposition von acht Stunden pro Tag liegt bei 5.000 ppm [Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)].

Zur Einordnung hier Orientierungswerte für die Wirkung von Kohlendioxid (CO2) in Abhängigkeit von der Konzentration in der Einatemluft (BGN Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen; ASI 8.01]:

Fazit

Die schnelle flächige und vertikale Verteilung von CO2-Emissionen sorgt für geringe Schwankungen des CO2-Gehalts in der Luft um den Weltreferenzwert. In Deutschland gemessene maximale CO2-Konzentrationen in der Luft von in Spitzen bis 480 ppm liegen sehr weit von gesundheitsrelevanten Gaskonzentrationen entfernt. Insofern sind auch unter ungünstigen räumlichen und wettertechnischen Bedingungen im Umfeld einzelner CO2-Emittenden keine relevanten Wirkungen von CO2 auf den Menschen zu besorgen.

 

CARUM Consulting

Dr.-Ing. Wolfgang Beyer

Detailfrage: CO2/Klima (8)

CO2-Emissionen sind weltweit und nicht lokal relevant. Aus diesem Grund spielt der Emissionspunkt (Standort der Anlage) für die Auswirkungen auf das Weltklima keine Rolle.

Wesentlich, bei der Frage der CO2-Emission, sind die Alternativen zum Verfahren. Wie im Kapitel „Warum überhaupt eine solche Anlage?“ beschrieben, sind die Alternativen ´Kaltrecycling´ und ´Deponierung´ auszuschliessen.

Die Auswirkungen bei allen thermischen Verwertungen liegen in allen Varianten in der gleichen Grössenordnung. Je zentraler die Anlagenstandorte sind, desto höher die Auswirkungen, da sich die CO2-Belastung durch die Transporte erhöhen würden.

Aus diesem Grund setzt sich das Land Baden-Württemberg für mehrere dezentrale thermische Verwertungen ein.

Detailfrage: CO2/lokal (9)

Keine gesundheitlich auch nur annähernd relevante Anreicherung im Umfeld der Anlage. Dies wird im Antragsverfahren von den unabhängigen Fachgutachtern mittels Ausbreitungsrechnung nachgewiesen und bestätigt.

Detailfrage: Wärme/Klima und lokal (10)

Die Wärme der Brennkammer wird nahezu vollständig für die thermische Behandlung des Strassenaufbruchs (autothermer Betrieb) und die elektrische Versorgung der Anlage genutzt. Wärmetauscher transferieren Wärmeenergie in andere nutzbare Energieformen.

Eine Wärmeabstrahlung der Anlage trägt nicht zur Erderwärmung bei und führt nicht zu lokalen Wärmeinseln (Luftaustausch).

Detailfrage: Schadstoffe (1, 3, 14)

  • Einhausung der Annahme-/Lagerhalle, Abluftbehandlung in der thermischen Anlage, Unterdruckbetrieb der thermischen Anlage, Abgasreinigung: Brennkammer (1.150-1.300°C), Quenche (Abkühlung), Staubfilter, Entstickung (vergleichbar mit „Adblue“)
  • Prüfparameter und Grenzwerte nach TA Luft/17. BImSchV
  • Gegenstand der Immissionsprognose nach TA Luft (externer unabhängiger Fachgutachter), öffentliche Auslage im Zug des Antragsverfahrens
  • Festlegung der relevanten Immissionsorte durch Behörde

Prüfung der Umsetzung zusätzlicher Massnahmen

Detailfrage: Lärm (12, 13)

  • Annahme/Lagerung eingehaust
  • Drehrohr dreht sich sehr langsam und ist aus wärmetechnischen Gründen gekapselt und isoliert.
  • Gegenstand der Lärmprognose nach TA Lärm (externer Fachgutachter), öffentliche Auslage im Zug des Antragsverfahrens
  • Festlegung der relevanten Immissionsorte durch Behörde

Prüfung der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen

Detailfrage: Geruch (1, 12)

Nach Ziffer 5.2.8 TA Luft soll bei einer Verbrennungstemperatur > 800 °C auf Geruchsstoffkonzentration als Emissionsgrenzwert verzichtet werden. Die Anlage ist vollständig gekapselt, die abgesaugte Luft wird in der Brennkammer als Verbrennungsluft eingesetzt, Verbrennungstemperatur 1.150-1.300 °C.

Detailfrage: Havarie (5)

Anlagenbedingt nach menschlichem Ermessen unwahrscheinlich. Selbst dann nur relevanter Punkt: Freisetzung von Inhalt des Drehrohrs (Feststoff und Prozessgas)

·       Feststoff verbleibt auf der Anlage und kann dort entfernt werden.

·       Prozessgas ist weitestgehend frei von Bestandteilen mit umwelt-/gesundheitsgefährdender Einstufung nach Gefahrstoff-Verordnung. Es wird in der Luft bis zur Irrelevanz verdünnt und im Antragsverfahren von den unabhängigen Fachgutachtern belegt.

Detailfrage: Notfallkonzept (5)

Wird berücksichtigt und ist Gegenstand der Gefährdungs- und Risikoanalyse (externer Fachplaner), öffentliche Auslage im Zuge des Antragsverfahrens

Detailfrage: Brandschutz (5)

Gegenstand des Brandschutzkonzepts (externer Sachverständiger), öffentliche Auslage im Zuge des Antragsverfahrens

Detailfrage: Negative Auswirkungen? (11)

Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung (externer Fachplaner), öffentliche Auslage im Zuge des Antragsverfahrens

Detailfrage: Artenschutz (11)

Gegenstand der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (externer Fachplaner), öffentliche Auslage im Zuge des Antragsverfahrens.

Detailfrage: Zusatzverkehr (28)

  • Umfahrung des Ortskerns Kupferzell
  • Zusätzliche „Dunkelampel“ an Einmündung in B19
  • Keine Anlieferungen als Durchgangsverkehr aus Richtung Döttingen
  • Kein Mehrverkehr von gereinigtem Asphalt (Sekundärrohstoff), da Substitut für Primärrohstoff